Die Seite "Faktencheck" ist die direkte Antwort der BI auf den Faktencheck des Steinbruchbetreibers Schön & Hippelein, auf dessen Webseite. Die BI bildet die auf der Unternehmens-Webseite eingestellten Fragen und Behauptungen ab und beantwortet diese, aus der Sicht der BI!

Frage: Stimmt es, dass man das Abbauvorhaben bei Bölgental verhindern kann?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Entscheiden die Bürger beim Bürgerentscheid mehrheitlich mit „JA“ ist das Abbauvorhaben zu verhindern!

Frage: Kann mit einem „JA“ beim Bürgerentscheid das Abbauvorhaben, wegen der im Eigentum der Gemeinde stehenden Wege, tatsächlich verhindert werden?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Ja, das Abbauvorhaben kann verhindert werden.

Die Erfolgsaussichten einer Klage des Unternehmens, sind nach externer juristischer Prüfung durch den Rechtsanwaltes Dr. Armin Wirsing aus Stuttgart, gering. Eine Verhinderung ist daher möglich und muss zur Verhinderung schwerer Nachteile, vor allem für die Bölgentaler und Gröninger Bürger, dringend forciert werden.

Die Aussage des Unternehmens, die Gemeinde müsse die Wege zur Verfügung stellen, weil das Gebiet als Rohstoffsicherungsgebiet ausgewiesen ist, ist falsch und wurde so, nicht einmal vom Gutachter der Gemeinde behauptet. Das Gutachten der Gemeinde verdeutlicht jedem juristisch versierten Leser, dass es sich um ein Ergebnisgutachten handelt. Dies bedeutet, dass der Anwalt beauftragt wurde, ein bestimmtes Ergebnis zu präsentieren.

Es verwundert doch sehr, dass auf der Homepage des Unternehmens, Inhalte des Gutachtens welches von der Gemeinde beauftragt wurde, zitiert werden. Wie ist es dem Unternehmen gelungen, Kenntnis über den Inhalt des Gutachtens zu erlangen?

Die Äußerungen sowohl der Gemeinde als auch des Unternehmens, über das vermeintlich eindeutige Ergebnis, lassen vermuten, dass beide dieses Gutachten falsch verstehen, oder wissentlich den gewünschten Ergebnischarakter verschleiern und nun dieses gewünschte Ergebnis als rechtsverbindlichen Fakt darstellen.

Das Gutachten verdeutlicht im Rahmen der Ausführungen, dass eine Klage des Unternehmens auf zur Verfügungstellung der Feldwege im Gebiet, mit erheblichen Risiken verbunden ist. Es wird mit Allgemeinen Rechtsgrundsätzen (Selbstbindung der Verwaltung, Gleichheitssatz) argumentiert – welche regelmäßig einen juristischen Notnagel in der Argumentation darstellen , wenn nichts „Besseres“ als Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Sämtliche zitierten Fundstellen bzw. Urteile betreffen keinen konkreten Fall eines Steinbruchs. Es konnte kein Fall benannt werden, bei welchem eine Verhinderung gescheitert ist.

Zudem gibt es zahlreiche Argumente, welche den Fall Bölgental zu keinem gleichgelagerten Fall machen. Nur, weil die Gemeinde in der Vergangenheit Wege für Steinbrüche zur Verfügung gestellt hat, bedeutet das nicht, dass in jedem Fall, ein Unternehmen immer einen Anspruch auf die Wege hat. Dies gilt insbesondere, infolge der zahlreichen dokumentierten schlechten Erfahrungen der Bevölkerung, mit dem bestehenden Steinbruch. Des Weiteren, handelt es sich bei Bölgental, um das letzte Naherholungsgebiet an der Jagst, innerhalb der Gemeinde, welches noch von einem Steinbruch frei ist.

Fragen Sie doch einmal Unternehmen oder Gemeinde nach einem Fall, im Rahmen dessen, die Wege auf der behaupteten Rechtsgrundlage, durch eine Gemeinde zur Verfügung gestellt werden mussten? Eine Antwort gab es hierauf bisher nicht - und dies aus gutem Grund.

Dazu ein Link, welcher verdeutlicht, dass über das Argument Feldwege, eine Verhinderung möglich ist!

http://www.fnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Schaefer-Kalk-will-um-Hengen-kaempfen;art680,3008972

Unsere, die Rechtslage betreffenden Ausführungen, basieren auf fundierter Fachexpertise!

Die Behauptung, sowohl der Gemeinde als auch des Unternehmens, eine Verhinderung des Abbauvorhabens sein nicht möglich, sind als wahlkampftaktische Rhetorik zu werten. Das Gleiche gilt auch, für die Behauptung einer garantiert zu realisierenden Nordumfahrung von Gröningen!

Soweit das Unternehmen behauptet, die Nordumfahrung sei abhängig von einem „Nein“ im Bürgerentscheid, so ist auch dies lediglich eine Behauptung, um bei den Menschen Ängste zu schüren. Sollte das Unternehmen die Wege im Abbaugebiet nach langjährigem Prozess erhalten, würde es auch die Wege zum Gebiet erhalten. Es ist damit nicht automatisch ausgeschlossen, dass das Unternehmen die Nordumfahrung nicht umsetzen kann. Die Gemeinde kann bereits jetzt zusichern, dass das Unternehmen die Wege erhält, soweit gerichtlich abschließend geklärt ist, dass eine Verhinderung nicht möglich ist. Dies lässt jedoch bereits die Fragestellung im Bürgerentscheid zu. Im Übrigen ermöglicht erst ein „JA“ wirkliche Verhandlungen, da das Unternehmen nur mit echten Zugeständnissen, gegebenenfalls durch einen erneuten Bürgerentscheid, eine Kompromisslösung erreichen kann.

Bislang haben weder Unternehmen noch Gemeinde, die Ängste der Bevölkerung Ernst genommen. Wie soll auf diese Art und Weise, ein für die Bevölkerung erträglicher Abbau verhandelt werden?

Zudem, selbst wenn eine Vereinbarung getroffen würde, muss auch sichergestellt sein, dass bspw. eine Gruppe von direkt betroffenen Bürgern, diese Vereinbarung ggfs. vollstrecken können muss. Die Erfahrungen aus Neidenfels und Wollmershausen zeigen, dass die Verstöße des Unternehmens nur ungenügend geahndet wurden.

  • Ein „JA“ ermöglicht daher dennoch die Nordumfahrung!
  • Mit einem „JA“ kommt kein Steinbruch!
  • Erst mit einem „JA“ besteht eine echte Verhandlungsgrundlage!
  • Mit einem „JA“ kann, auch im Falle eines Unterliegens, ein LKW-Verkehr auf der Kreisstraße durch Gröningen verhindert bzw. beschränkt werden!
  • Nur durch ein „JA“ kann eine zumutbare Lösung für die Bürger erarbeitet werden!

Frage: Was ändert sich für die Bewohner von Gröningen, durch den Steinbruch bei Bölgental?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Nach Angabe des Unternehmens, werden die Gröninger von dem Steinbruch nichts spüren! Dies zeigt einmal mehr, die „Vertrauenswürdigkeit“ des Unternehmens. Bereits heute spüren Gröninger Erschütterungen, Staubeinwirkungen und Lärm. Bereits heute, bei einer Entfernung von 1.500 m, erwachen Säuglinge bei Sprengungen. Das Unternehmen wird es nicht sicher stellen können, dass kein LKW durch Gröningen fährt. Die Hauptwindrichtung ist Westen, so dass auch in Gröningen mit Staub und Lärm zu rechnen ist. Gröningen ist bereits heute durch die Autobahn stark belastet. Eine weitere Belastung ist nicht zumutbar.

Bezeichnend ist, dass der Ort Bölgental, der nur 250 – 300 m vom geplanten Steinbruch entfernt liegt, in der Karte des Unternehmens nicht einmal benannt wird und wohl nicht (mehr?) existent scheint. Dies zeigt, die geringe Wertschätzung des Unternehmens gegenüber den in Bölgental lebenden Menschen!

Würde es dem Unternehmen wirklich um die Menschen gehen, würden alle betrachtet werden und nicht nur die, die für das Wahlkampfergebnis entscheidend sein können.

  • Das Schutzgut Mensch muss an erster Stelle stehen, unabhängig von der Anzahl der Betroffenen!

Frage: Wird die Nordumfahrung von Gröningen gebaut? Wie wird sicher gestellt, dass Vorhaben bedingter Schwerlastverkehr nicht durch Gröningen fährt?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Das Unternehmen selbst spricht nur davon, dass die Nordumfahrung fester Bestandteil der Planung ist. Mehr kann das Unternehmen auch nicht seriös versprechen. Die zuständige Behörde ist im Wesentlichen das Landratsamt. Nur diese kann die Umfahrung genehmigen, wobei hierzu auch die übrigen tangierten Behörden, ein Mitspracherecht haben. Die Umfahrung in Neidenfels ist gescheitert, weil der Naturschutz einer Jagstbrücke nicht zugestimmt hat. Auch an der geplanten Nordumfahrung grenzt ein Biotop an, sowie ein werthaltiges Gewässer. Des Weiteren durchzieht die Nordumfahrung einen „regionalen Grünzug“. Es existieren vergleichbare Fälle in denen eine Umfahrung nicht genehmigt werden konnte und auch gerichtlich dem eine Absage erteilt wurde.

Zudem hat das Unternehmen derzeit lediglich von einer Nordumfahrung mit Ausweichbuchten gesprochen. Das bedeutet, dass immer nur ein LKW auf der geplanten Straße fahren kann. Bei 130 LKW (260 LKWs bei Hin- und Rückfahrt) und dem erheblichen, bereits existenten landwirtschaftlichen Verkehr, ist eine Umsetzung in dieser Form völlig ungenügend. Die LKW´s müssten erhebliche Wartezeiten in Kauf nehmen. Es bestünde das Risiko, dass diese, trotz via Verkehrsschild gesperrter Straßen, durch Gröningen fahren. Eine Beschränkung der Nutzbarkeit der öffentlichen Straße durch den Schwerlastverkehr, kann nur mit Zustimmung der Behörde erfolgen. Diese Zustimmung ist völlig ungesichert.

Zur Erstellung der Ausweichbuchten ist der Erwerb privater Flächen notwendig. Eine Enteignung ist auch nach Auffassung von Gemeinde und Unternehmen nicht möglich. Einige Anlieger begehren die Komplettverhinderung des Vorhabens, es ist daher bei einem „Nein“ nicht sichergestellt, dass diese Anlieger ihre Flächen verkaufen werden.

Was passiert dann mit dem landwirtschaftlichen Verkehr? Eine Beschränkung auf reinen Anliegergebrauch ist nicht zielführend, da ja auch der Steinbruch ein Anlieger wäre.

  • Die Nordumfahrung ist daher völlig ungesichert!
  • Eine garantierte Nordumfahrung gibt es nicht!
  • Eine Nordumfahrung kann es trotz eines „JA“ geben!

Frage: Ist es zutreffend, dass die aus dem Steinbruch bei Bölgental kommenden LKW durch Gröningen, Bölgental, Bronnholzheim, Helmshofen und Ellrichshausen fahren?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Die Nordumfahrung ist völlig ungesichert. Die Genehmigung liegt auch nicht in der Hand des Unternehmens bzw. der Gemeinde. In Satteldorf möchte die Gemeinde schon seit längerem die Hauptstraße für LKW-Durchfahrten sperren. Bis heute konnte jedoch nicht erreicht werden, dass das zuständige Landratsamt dies umsetzt.

Das Unternehmen hat keinen Anspruch darauf, dass die Nordumfahrung genehmigt wird. Selbst wenn eine Nordumfahrung zustande käme, ist völlig offen, ob dann die Behörde ein LKW-Verbot für die Kreisstraße durch Gröningen anordnen wird, um zu verhindern, dass die LKW`s nicht doch die kürzere Strecke durch Gröningen nutzen. Zeit ist Geld für jeden LKW-Fahrer.

Das Unternehmen behauptet, die Strecke über Helmshofen, Bronnholzheim und Ellrichshausen habe keine Bedeutung für den Schwerlastverkehr. Diese Behauptung verkennt die Realität. Bereits heute fahren zahlreiche LKW über Satteldorf, Ellrichshausen ins angrenzende Bayern. Eine Nordumfahrung wird eher den Verkehr Richtung Bayern auf diese Strecke verlagern.

Das Unternehmen möge sich wenigsten einmal die Mühe machen und mit der betroffenen Bevölkerung sprechen. Nur so kann dieses Problem erkannt und gegebenenfalls auch gelöst werden!

Die Bürgerinitiative ist nach wie vor der Auffassung, dass die beschriebene Strecke für den Schwerlastverkehr eine günstige Alternative darstellt, vor allem im Hinblick auf die kommende Maut auf Bundesstraßen. Es zählt jeder Cent!

Frage: Führen Sprengungen zu Gebäudeschäden?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Das ist eigentlich der traurigste Punkt! Die Bürgerinitiative hat sich mit den Gebäudeschäden in Wollmershausen auseinandergesetzt. Gemeinsam mit den Wollmershäusern, haben wir den Sachverständigen Herrn Dipl. Ing. Immekus, mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Dipl. Ing. Immekus bestätigte, dass in der Gesamtschau, unter Berücksichtigung der Aussagen der Betroffenen und von Zeugen und weiterer Beweismittel, ein wesentlicher Teil der Schäden auf die Sprengerschütterungen im Steinbruch Kernmühle zurückzuführen sind.

Die Geschäftsführung des Unternehmens hat sich die seit längerem bestehenden Schäden, trotz mehrfacher Angebote der Geschädigten, nie angesehen. Statt dessen hat das Unternehmen zweifelhafte Messungen beauftragt, die in einem Gebäude durchgeführt wurden. Diese Messungen ergaben die Einhaltung der Richtwerte. Diese Richtwerte stellen jedoch nur Anhaltswerte für noch zulässige Erschütterungsimmisionswerte dar. Selbst wenn Sprengerschütterungen diese Werte nicht überschreiten, stellt dies keineswegs sicher, dass keine Gebäudeschäden auftreten.

Es existieren zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, aus denen hervorgeht, dass Gebäudeschäden, trotz Einhaltung der Richtwerte, eintreten können. Dies Entscheidungen will das Unternehmen nicht wahrhaben, oder ignoriert diese und will daher, für mutmaßlich durch Sprengerschütterungen verursachte Gebäudeschäden, auch keine Lösung anbieten. Eine Bestandsaufnahme der Gebäude in Bölgental, wurde durch das Unternehmen, infolge der erheblichen Kosten, bereits abgelehnt!!!

Bei diesen wichtigen Punkten, muss den Bürgern Sicherheit gewährt werden. Es darf nicht sein, dass die Menschen hier alleine gelassen werden und z.B. auf eigenes Risiko kostenintensive Prozesse einleiten müssen. Das Unternehmen eröffnet eine Gefahrenquelle und muss dann auch sicherstellen, dass überhaupt keine Gebäudeschäden eintreten können. Die Aussage des Unternehmens zum Schutz der Bürger und deren Vermögen, sind bisher völlig unzureichend!

Herr Bürgermeister Wackler lies mitteilen, dass er die Gebäudeschäden in Wollmershausen nicht besichtigen möchte, da sich diese außerhalb des Gemeindegebietes befinden. Da schaut man sich doch lieber Wohngebiete in anderen Gemeinden an, anstatt dass man versucht, die Ängste der Bölgentaler zu verstehen und hierfür eine geeignete Lösung auszuarbeiten!

Die Wollmershäuser Bürger teilen mit, dass bis zu einem Abstand von 600 – 800m, zu ihren Gebäuden, die Abbauarbeiten noch erträglich waren. Warum wird dies nicht berücksichtigt?

Die Bürger werden bis heute von der Geschäftsführung belächelt und nicht Ernst genommen. Das Unternehmen weist die Verantwortung für Schäden, ohne diese überhaupt einmal begutachtet zu haben, zurück.

Im Rahmen, der von Geschädigten in Wollmershausen initiierten Petition, hat lediglich ein Landtagsabgeordneter die Gebäudeschäden in Augenschein genommen. Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, die Richtwerte werden eingehalten und hat die Betroffenen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Sache war und ist daher nicht abschließend geklärt!!!

Seit kurzem sind die Betroffenen nicht mehr bereit, Vertreter des Unternehmens auf Ihre Grundstücke zu lassen. Dies ist jedoch nach einer derart abwertenden Behandlung, über Jahre hinweg, mehr als nachvollziehbar! Die von Dipl. Ing. Immekus verfasste gutachterliche Stellungnahme soll gegebenenfalls in einem Zivilprozess Verwendung finden. Damit ist wohl für Jedermann nachvollziehbar, dass dieses dem „Gegner“ nicht vorab zur Verfügung gestellt werden kann! Traurig genug, dass Betroffene und Nichtbetroffene, viel Geld in die Hand nehmen mussten, um einen Sachverständigen zu beauftragen.

  • Es wird kein ausreichender Schutz der Immobilien und damit der Bürger gewährleistet!
  • Das bisher gezeigte Verhalten des Unternehmens lässt eindeutig vermuten, dass dieses auch zukünftig die Verantwortung für jegliche Schäden, zurückweisen wird!

Frage: Beschäftigt das Unternehmen nur 15 Mitarbeiter?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Dies hat die Bürgerinitiative niemals behauptet! Im Steinbruch Kernmühle selbst arbeiten geschätzt ca.12 Personen.

Den Angaben der Webseite des Unternehmens ist zu entnehmen, dass in den Betrieben Heidenheim, Kirchberg an der Jagst und Satteldorf zusammen ca. 80 Personen beschäftigt werden. Die Verwaltung der Standorte Heidenheim und Kirchberg an der Jagst erfolgt durch den Standort Satteldorf. Über den Anteil an Teilzeitarbeitsplätzen macht das Unternehmen keine Angaben.

Im Übrigen ist es Aufgabe des Unternehmens, wenn es erkennt, dass die Realisierung eines Projekts zu scheitern droht, die Arbeitsplätze durch Alternativen zu sichern! Für uns hat es den Anschein, dass sich das Unternehmen dieser Verantwortung nicht bewusst ist!

  • Unternehmen tragen die Verantwortung für die Erhaltung von Arbeitsplätzen!
  • Die konkrete Anzahl der Arbeitsplätze soll nicht veröffentlicht werden!

Frage: Macht Kalksteinstaub krank?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Ja, auch Feinstaub aus Kalkstein, wirkt bei überschreiten der Grenzwerte, gesundheitsschädlich.

Feinstaub entsteht bei sogenannten kornzerstörenden Aktivitäten. Darunter fallen sowohl der Abbau als auch die Weiterverarbeitung des Gesteins. In die Umgebung gelangt dieser Feinstaub durch Abwehungen von Lagerhalden, bei Schüttvorgängen während dem Beladen und beim Materialtransport.

Das der Grobstaub gesundheitsschädlich sei, wird von der Bürgerinitiative nicht behauptet.

Es ist traurig, dass das Unternehmen sich auch dem Problem Feinstaub nicht annehmen will. Andernorts bspw. in Warstein, wurde durch Behörden festgestellt, dass der Gesteinsabbau (Kalkstein) ursächlich für die Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte ist. In der Gemeinde Satteldorf werden, trotz zahlreicher Brüche und sonstiger zusätzlicher Feinstaubquellen, keine Feinstaubmessungen durchgeführt. Unsere Forderung lautet, dass zukünftig Feinstaubmessungen durchgeführt werden müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass in der Gemeinde Feinstaub zu Gesundheitsschäden wie Lungenerkrankungen oder gar Krebs führen kann.

Auch dieses Problem wird von Gemeinde und Unternehmen bislang unzureichend berücksichtigt.

Dazu noch eine Kurzstellungnahme, welche dem vom Unternehmen beauftragten Kommunikationsbüro längst vorliegt:

Wie Sie einem Aufsatz des Herrn Heinz-Gerd Grabowski (ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co.) und Herrn Uwe Hartmann (Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW) veröffentlicht in der Zeitschrift Immissionsschutz Ausgabe 02/2007 Seite 73 ff. entnehmen können, wurden Messungen an Kalksteinbrüchen durchgeführt, welche an einem Bruch an 67 Tagen im Zeitraum eines ½ Jahrs Überschreitungen der Feinstaubwerte im Tagesmittel festgestellt haben. Der Ort befand sich in einer Entfernung von 900 m zum Kalksteinbruch. Es liegen uns noch weitere Aufsätze vor (auszugsweise: Aufsatz Ermittlung von PM 10-Emissionen aus einem Steinbruch, von Dr. I. Düring, A. Moldenhauer, Dr.Ing. U. Vogt, Prof. Dr. Ing. G. Baumbach, D. Straub, P. Fleischer, Zeitschrift Immissionsschutz, Ausgabe 4/2011, S. 178 ff.; Ermittlung zur Emission von Quarzfeinstaub aus Industrieanlagen, Dr. G. Noll u.a., Zeitschrift Immissionsschutz, Ausgabe 3/2004, S. 99 ff.; Gesundheitliche Wirkung von Feinstaub und Stickstoffoxiden im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung, Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Stand Oktober 2010; Umweltbundesamt, Feinstaubbelastung in Deutschland, Stand Mai 2009).

Demnach wird deutlich, dass sehr wohl ein Risiko einer erhöhten Feinstaubbelastung, insbesondere auch infolge der erheblichen Vorbelastung (Abbau und Auffüllung Steinbruch Kernmühle, Auffüllung Steinbruch Barenhalden, Autobahn A 6, Gibsabbau Knauf….) existiert. Dass Feinstaub das Risiko von Lungenerkrankungen und Krebs deutlich erhöht bzw. nachweislich erhöhte Konzentrationen bei Dauerbelastung für Krebserkrankungen verantwortlich sind, ist ebenso wissenschaftlich belegt (vgl. oben zitierten Aufsatz „Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub und Stickstoffoxiden im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung des Landesamtes für Natur- und Verbraucherschutz NRW“). Wir bitten daher um Darlegung wie Sie zu andersartigen Aussagen gelangen und insbesondere zu der Behauptung dass durch den Betrieb des Steinbruchs, kein weiteres Risiko hinzukommen würde?

In den obigen wissenschaftlichen Arbeiten wird zudem angeführt, dass bei Steinbrüchen mit einer Abbaumenge von 50t/Jahr und 25 ha Abbaufläche Feinstaubmessungen erfolgen müssen. Wird dies bei einer der regionalen Steinbrüche der Fa. Schön- und Hippelein gemacht? Nach Aussage des Herrn Hippelein ist zumindest eine Messung in den angrenzenden Orten für den geplanten Steinbruch Bölgental derzeit nicht vorgesehen.

  • Feinstaub ist gesundheitsschädlich!
  • Derzeit gibt es keine Sicherheit, dass die Grenzwerte eingehalten!
  • Dauermessstellen sind zum Schutz der Bevölkerung unerlässlich !

Frage: Ist der Abbau bei Bölgental überflüssig?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Das Unternehmen geht im Rahmen seines Faktenchecks auf der Homepage nicht im Ansatz auf Alternativen ein. Ebenso wird kein Wort zu dem bereits andernorts genehmigten Abbaupotential gesprochen. Die Karte der mineralischen Rohstoffe des Landesamtes für Geologie und Rohstoffe Baden-Württemberg verdeutlicht, dass es Deutschlandweit noch eine Vielzahl an Abbaumöglichkeiten für Muschelkalk gibt. Wir sind der Überzeugung, dass es dort Flächen gibt, auf denen ein Gesteinsabbau, Bevölkerung und Natur und Landschaft weniger beeinträchtigen würde. Auf Grund der zahlreichen anderen Steinbrüche innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall und in unmittelbarer Nachbarschaft und der Tatsache, dass durch gesetzliche Vorgaben der Einsatz von Recyclingprodukten zunehmen wird, ist nicht erkennbar, dass die zum Rohstoffabbau genehmigten Flächen, mittelfristig den regionalen Bedarf nicht mehr ausreichend abdecken könnten.

Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Unternehmen nicht auf die Äußerungen der Wollmershäuser und Neidenfelser reagiert, dass nur bei größerem Abstand zur Wohnbebauung, einen erträglichen Gesteinsabbau ermöglicht. Es gäbe Alternativen (vgl. Karte der mineralischen Rohstoffe), jedoch machen sich weder Unternehmen noch Gemeinde die Mühe, diese Alternativen aufzuarbeiten.

  • Der regionale Bedarf kann ohne einen Steinbruch Bölgental ausreichend gedeckt werden, auch in Zukunft!
  • Vermehrt Einsatz von Recyclingmaterial!

Frage: Stimmt es, dass die Marktversorgung mit Muschelkalk auch ohne den Steinbruch bei Bölgental ausreichend gesichert ist?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Recherchiert man zu diesem Thema, stößt man die Drucksache 16/2615 des Landtag von Baden-Württemberg. In diesem besagten Schriftstück nehmen das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium Stellung zur Rohstoffsicherung im Landkreis Schwäbisch Hall und zur langfristigen Versorgung mit Rohstoffen und deren Genehmigungsverfahren:

Derzeit sind in unserem Landkreis acht Kalksteinbrüche in Betrieb mit einer Gesamtfördermenge von 3,3 Millionen Tonnen jährlich. Das sind pro Einwohner etwa 17,5 Tonnen. Von diesen acht Steinbrüchen haben sechs die Möglichkeit, sich mit Vorrang/Vorbehaltsgebieten zu erweitern.

Zum Thema langfristige Versorgung mit Rohstoffen wird dort aufgeführt, dass die im Regionalplan festgelegten Vorrang/Vorbehaltsgebiete, in der Zahl über 250 Hektar, bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. Sollte es an nicht wesentlichen Standorten zur Schließung kommen etwa mangels Genehmigung, sorgt dies für Nachfrageverlagerungen an bestehende Standorte in der Umgebung. Die dezentrale Gewinnung von Rohstoffen im Landkreis wird als nicht gefährdet angesehen. Insoweit ist auch keine Strategie zu deren Auftrechterhaltung erforderlich.

Von großer Bedeutung in der Region ist lediglich das Auffüllvolumen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt. Es ist natürlich fraglich, ob man neue Steinbrüche in der Region braucht, damit aufgelassene als Deponie für Ballungszentren herhalten müssen (Stuttgart 21). Da werden die hiesigen Steinbrüche zur Mülldeponie für Abbruchmaterial, Mauersteine, Ziegel, Beton und Straßenasphalt. Keine Rede mehr von Biotopstandorten und dergleichen, wenn dafür beträchtliche Summen an der Auffüllung verdient werden können.

Wir haben, regional gesehen, eine Überproduktion an Kalkstein. Dies bemerkt der aufmerksame Betrachter jeden Tag auf den Hauptverbindungen Richtung Bayern: Lkws aus Nördlingen, Ansbach, sogar Donauwörth verlassen die Steinbrüche und verstopfen die Landstraßen. Ist dies noch regional, wenn Bau stellen tief im bayerischen Nachbarland mit Muschelkalk von hier beliefert werden?

  • Der regionale Bedarf kann ohne einen Steinbruch Bölgental ausreichend gedeckt werden, auch in Zukunft!
  • Vermehrt Einsatz von Recyclingmaterial!

Drucksache 16/2615 des Landtag von Baden-Württemberg

Frage: Kann sich die Gemeinde Satteldorf die neuen Unternehmen einfach so aussuchen, wenn die Firma Schön- und Hippelein aus Satteldorf wegen einem Ja beim Bürgerentscheid schließen muss?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Das Unternehmen hat die Möglichkeit den Standort zu sichern, im Sinne der Arbeitnehmer. Nach unserer Kenntnis werden am Standort Satteldorf auch die Standorte Kirchberg an der Jagst und Heidenheim verwaltet. Diese Standorte sind doch nach wie vor in Betrieb.

Zu aller erst tragen Unternehmen die Verantwortung für die Schaffung, den Erhalt oder den Wegfall von Arbeitsplätzen. Die unternehmerische Entscheidung zu investieren, z.B. in ein neues Produkt, die Modernisierung oder Erweiterung der Produktion, die Eröffnung eines neuen Standortes, bestimmt über Wohl und Wehe der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Ist diese Investition erfolgreich, sichert dieser Erfolg Arbeitsplätze. Entpuppt sich diese Investition dagegen als nicht erfolgreich, gefährdet dies Arbeitsplätze.

Genauso verhält es sich auch bei der Entscheidung des Unternehmens, das Gebiet zwischen Gröningen und Bölgental als Standort für einen weiteren Steinbruch ausgewählt zu haben. Mit nennenswertem Widerstand der betroffenen Bevölkerung wurde dabei wohl nicht gerechnet und somit droht nun die Gefahr, dass das Vorhaben scheitert. Mit entsprechend formulierten Aussagen wird nun suggeriert, die Bürgerinitiative gefährde mit ihrer Ablehnung des Projekts Arbeitsplätze und trage letztendlich die Schuld am Verlust von Arbeitsplätzen, sollte sie erfolgreich sein.

Solch geartete Aussagen kann man nur als perfide Verdrehung von Ursache und Wirkung bezeichnen! Die Standortentscheidung des Unternehmens ist die Ursache, der Widerstand gegen eine Bedrohung, aufgrund dieser Entscheidung, ist die Wirkung und nicht umgekehrt!

Völlig unverständlich erscheint, dass nicht einmal Alternativen angedacht sind.

Das Geschrei, der Ruf des Wirtschaftsstandortes Satteldorf würde schwer beschädigt, entstammt der in solchen Fällen üblichen Angstmacher-Rhetorik, die ausschließlich zum Ziel hat, Gegner eines Vorhabens einzuschüchtern und die nicht unmittelbar betroffene Bevölkerung im Sinne des Vorhabenträgers zu beeinflussen. Im Falle des Steinbruchs Bölgental kann das Szenario auch ganz anders gesehen werden! Unternehmen suchen qualifizierte Mitarbeiter, die sie heute in einer Region, mit nahezu Vollbeschäftigung, nicht mehr finden. Diese Mitarbeiter müssen häufig von weit her rekrutiert werden und müssen gleichzeitig bereit sein, in die Region umzuziehen. Das gelingt natürlich deutlich besser wenn Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen vorweisen können. Dazu gehören auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, in einer halbwegs intakten Umwelt, so wie dies Gronach- und Jagsttal noch bieten können! Dagegen wirkt das riesige Loch eines Steinbruchs wenig attraktiv, von den weiteren negativen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen.

Den Aussagen von Mitgliedern des Gemeinderats nach zu urteilen, herrscht in der Gemeinde Satteldorf weder eine Finanznot, noch ein Mangel an Nachfrage nach Gewerbeflächen. Insofern wäre für die Gemeinde Satteldorf eine Ausfall bei der Gewebesteuer recht zügig zu kompensieren und beileibe keine finanzielle Katastrophe.

  • Die Gemeinde Satteldorf verfügt über hohe Gewerbesteuereinnahmen und damit über sichere Finanzen
  • Satteldorf ist ein gefragte Standort für Unternehmen

Frage: Was bedeutet eine Rohstoffsicherungsfläche?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Der Regionalverband kann im Falle eines Scheiterns des Abbauvorhabens, andere Flächen zur Rohstoffsicherung ausweisen. Die Ausweisung der Rohstoffsicherungsfläche dient nur deren Sicherung und stellt keine Sicherheit dar, dass hier tatsächlich ein Abbau realisiert werden kann.

Auf unsere Anfragen an den Regionalverband Heilbronn- Franken erhielten wir mit Schreiben vom 19.07.2016 folgende Antwort:

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass die Regionalplanung in der Abwägung der verschiedenen Interessen der übergeordneten und überörtlicher Ebene eine Flächensicherung zum Schutz von Rohstoffvorkommen vor konkurrierenden Nutzungen vornimmt. Damit wird nicht festgelegt, dass hier tatsächlich eine Rohstoffgewinnung erfolgt. Dies ist z.B. davon abhängig, ob es einen Interessenten für den Rohstoffabbau gibt und ob ein Genehmigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Denn unabhängig von der planerischen Flächenfestlegung im Regionalplan ist für jedes Abbauvorhaben ein eigenes Genehmigungsverfahren erforderlich. In der Regel handelt es sich dabei um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren, in dem alle Aspekte im Zusammenhang mit einer Rohstoffgewinnung im konkreten Standort behandelt werden.

Die Ausweisung einer Rohstoffsicherungsfläche stellt keine Zusicherung dar, dass hier tatsächlich ein Abbau erfolgen kann. Unter diesen Umständen dieses Abbauvorhaben als als ein garantiert umsetzbares Projekt darzustellen, ist nicht seriös, wirkt spekulativ und ist im Hinblick auf die Arbeitsplätze äußerst bedenklich.

  • Es wird Zeit, dass sich das Unternehmen nach verträglichen Alternativen umschaut!

 

Frage: Ist Crailsheimer Muschelkalk ein „Luxusprodukt“?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Wir meinen ja. Mit Luxusprodukt ist gemeint, dass sich die Durchschnittsfamilie bzw. der Durchschnittsbürger die Werksteinplatten nicht leisten kann. Zudem liefert das Unternehmen an regionale Unternehmen keine Kleinmengen, diese werden auf Anfrage mit dem Hinweis - „Wir liefern nur Großmengen wir sind ein Industriebetrieb“ - abgewiesen. Stattdessen werden Großaufträge in Oslo, Berlin u.w. bedient. Das nennt man dann Deckung des regionalen Bedarfs?

Anfragen von Privatpersonen werden ebenfalls nicht bedient. Nach unseren Recherchen ist auch der Muschelkalkschotter an sich nur begrenzt für den Straßenbau geeignet.

Zudem wird verkannt, dass der Rohstoff Muschelkalk irgendwann aufgebraucht sein wird. Es gibt alternative Fassadenverkleidungen, z.B. aus nachwachsenden Rohstoffen. Dies findet in den Ausführungen des Unternehmens keine Erwähnung.

Frage: Wird um Bölgental herum auf 300 Hektar Fläche Muschelkalk abgebaut?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Es ist korrekt, dass nur die Fläche bis zur Kreisstraße im Regionalplan als Rohstoffsicherungsfläche ausgewiesen ist. Dies ist jedoch regelmäßig der Fall. Die Ausweisung erfolgt sukzessive mit dem Abbaufortschritt. Das Unternehmen bestätigt im Umkehrschluss selbst, dass es keine Sicherheit dafür gibt, dass eine zukünftige Erweiterung des Steinbruchs, nicht doch bis nach Gröningen erfolgen könnte. Eine Erweiterung ist einfacher zu realisieren wie ein Neuaufschluss. Das Abbaupotential um Bölgental bis nach Gröningen ist hoch.

Dazu ein fiktive Überlegung in die Zukunft:

Auch eine Veräußerung des Unternehmens wäre mit derartigen Parametern sehr erfolgversprechend. Bis heute hat das Unternehmen keine konkrete Unternehmensnachfolge präsentiert. Unter diesem Aspekt erscheint eine Veräußerung nicht ausgeschlossen, vielleicht an ein weltweit tätiges Unternehmen? Ob dann noch auf etwaige Vereinbarungen und die Bevölkerung Rücksicht genommen würde, erscheint sehr fraglich. Selbst wenn für den Steinbruch Bölgental Vereinbarungen getroffen würden, würden diese im Falle einer Erweiterung nicht zwingend greifen. Dies birgt das Risiko, dass auch Gröningen in der Zukunft durch einen Abbau unzumutbar beeinträchtigt wird.

Blau dargestellt: Flächen mit Muschelkalkvorkommen
Rot dargestellt: Erkundungsborhrungen (BO6826/..)

  • Das Risiko, dass der Steinbruch bis Gröningen erweitert wird, ist existent!
  • Heutige Verhandlungen können eine zukünftige Erweiterung nicht verhindern!

Frage: Wird durch ein „JA“ eine Verhandlungsgrundlage geschaffen?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Es ist korrekt, dass die Gemeinde innerhalb von drei Jahren nach dem Bürgerentscheid, mit dem Unternehmen keine Vereinbarungen treffen darf, die für das Abbauvorhaben erforderlich wären. Die Gemeinde ist während dieses Zeitraums verpflichtet, alles rechtlich zulässige zu tun, um den Steinbruch zu verhindern. Aber nur auf dieser Grundlage, hat das Unternehmen eine Notwendigkeit, überhaupt Zugeständnisse zu machen. Das Unternehmen selbst hat die Chance, die Belange der Bevölkerung ernst zu nehmen und im Rahmen der Planungen zu berücksichtigen. Das Unternehmen selbst hat jedoch auch die Chance, den Willen der Bevölkerung zu respektieren und sich einen Alternativstandort zu suchen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Für den Fall, dass das Unternehmen eine Planung einreicht, welche alle wesentlichen Belange der Bevölkerung berücksichtigt, kann das Ergebnis des Bürgerentscheids, durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Eine Verhandlungsgrundlage entsteht somit erst bei einem positiven Ausgang des Bürgerentscheids, bei dem dann die Mehrheit mit „JA“ gestimmt hat. Stimmt die Mehrheit mit „Nein“, weiß das Unternehmen, dass das Vorhaben realisiert werden kann, weshalb sollte es dann noch Zugeständnisse im Sinne der Bevölkerung machen, bedeuten doch Zugeständnisse eventuell Mehrkosten.

  • Nur ein Ja beim Bürgerentscheid schafft eine echte Verhandlungsgrundlage für die Gemeinde Satteldorf!

Frage: Wie sicher ist eine Nordumfahrung von Gröningen zu realisieren?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Die Nordumfahrung als sicher zu verkaufen ist einfach nicht seriös! Diesbezüglich verweisen wir auf unseren Flyer Nordumfahrung. Die Nordumfahrung ist völlig ungesichert. Unternehmen und Gemeinde haben auf die Realisierung und Genehmigung keinen abschließenden Einfluss.

Diese Nordumfahrung würde durch einen, im Regionalplan ausgewiesenen regionalen Grünzug, führen. Ob hier der Regionalverband zustimmt wird, ist völlig ungesichert, wie die E-Mail Antwort vom 22.06.2018 auf eine Bürgeranfrage bestätigt:

Sehr geehrte….,

wir danken für Ihre Anfrage bezüglich eines Straßenneubaus im Regionalen Grünzug im Zusammenhang mit einer geplanten Rohstoffgewinnung in Satteldorf-Bölgental.

Grundsätzlich sind Regionale Grünzüge laut Regionalplan Heilbronn-Franken 2020, Plansatz 3.1.1, von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Im Raum Satteldorf ist im Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 der Regionale Grünzug „Raum Crailsheim“ festgelegt. Ihm sind verschiedene Funktionen zugeordnet. Planungsvorhaben werden vom Regionalverband immer auf ihre Lage in Bezug auf regionalplanerische Festlegungen hin überprüft. Ist von einem Vorhaben z.B. ein Regionaler Grünzug betroffen, erfolgt eine Prüfung in mehreren Schritten. So ist z.B. die Frage zu klären, ob ein Vorhaben unter die Ausnahmeregelung fällt und wie die verschiedenen Funktionen des Regionalen Grünzugs betroffen sind. Oberstes Ziel ist immer die Sicherung und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Regionalen Grünzüge, gegebenenfalls durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen. Die entsprechenden Nachweise sind vom jeweiligen Vorhabenträger zu erbringen. Erfolgt dies nicht in erforderlichem Umfang, erhebt der Regionalverband Bedenken. 

Aus dem Vorgehen wird deutlich, dass es sich letztlich bei jedem Vorhaben um eine Einzelfallprüfung handelt - die Rahmenbedingungen und die jeweiligen spezifischen Bedingungen sind hier maßgebend für eine sachgerechte abgewogene Beurteilung.

Uns liegen zum Neubau einer Straße für den Lkw-Verkehr im Zusammenhang mit einer geplanten Rohstoffgewinnung in Satteldorf-Bölgental keine Informationen vor. Weder ist uns der Streckenverlauf einer solchen Straße bekannt, noch liegen uns Angaben zu Länge, Breite, Verkehrsbelastung und sonstige Daten eines solchen Vorhabens vor. Insoweit ist das von Ihnen benannte Vorhaben zum derzeitigen Zeitpunkt für uns hypothetisch. Eine belastbare Antwort zu dem angefragten Vorhaben ist uns daher zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Der Regionalverband Heilbronn-Franken beteiligt sich nicht an Spekulationen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Sollte das Unternehmen dem Bau einer Straße für den Lkw-Verkehr nähertreten und entsprechende Unterlagen vorlegen, wird der Regionalverband Heilbronn-Franken im Lichte des Gesamtzusammenhangs eine entsprechende Prüfung und Abwägung des Vorhabens vornehmen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christof Krämer

Dipl.-Geograph

Stellvertreter des Verbandsdirektors

Fachbereich Siedlung, Verkehr, Netzinfrastruktur,

Rohstoffe, Energie

Regionalverband Heilbronn-Franken

Frankfurter Strasse 8

74072 Heilbronn

Telefon 07131-621013

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In vergleichbaren Fällen wurde die Realisierung einer Durchfahrt gerichtlich verhindert.

Sollte das Unternehmen die nicht in seinem Besitz befindlichen Flächen im Abbaugebiet doch erhalten, könnte die Gemeinde heute schon zusichern, dass es dann auch die Feldwege der Gemeinde, für eine Zufahrt erhalten wird, zum Schutz der Bürger. Wenn keine rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Verhinderung existieren, ist die Gemeinde an den Bürgerentscheid nicht gebunden. Dies lässt bereits heute die Fragestellung im Bürgerentscheid zu. Das Unternehmen kann bereits heute einen Antrag auf Genehmigung der Nordumfahrung stellen, unabhängig davon. ob die Umsetzung gesichert ist oder nicht. Stattdessen möchte das Unternehmen die Bürger, im Falle eines „Ja“ beim Bürgerentscheid bestrafen. Im Grund wird mit diesem traurigen Druckmittel eine Drohkulisse aufgebaut, um vor allem die Gröninger zu verunsichern und deren Abstimmungsverhalten im Sinne des Unternehmens zu beeinflussen. Menschen und deren Gesundheit stehen beim Unternehmen wohl nicht sonderlich im Fokus.

Die Gemeinde könnte einen Vergleich abschließen, hierfür müsste jedoch ein neuer Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dies ist bei den erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung, mehr als angemessen. Nach Ablauf von drei Jahren ist die Verwaltung an den Bürgerentscheid nicht mehr gebunden. Es müsste dann gegebenenfalls ein neuer Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Aber selbst bei einer Realisierung der Nordumfahrung besünde immer noch das Risiko, dass trotzdem LKW´S durch Gröningen fahren (vgl. Flyer Nordumfahrung). Es gibt zwar rechtliche Möglichkeiten eine Durchfahrt durch Gröningen auf der Kreisstraße einzuschränken. Eine Sicherheit dass die LKW´s dann alternativ nicht doch durch Gröningen fahren, existiert trotzdem nicht.

  • Eine Genehmigung der Nordumfahrung ist völlig ungesichert!
  • Eine Nordumfahrung durchschneidet einen regionalen Grünzug!

Frage: Zerstört der bei Bölgental geplante Steinbruch die Natur?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Luftbilder der Landesanstalt für Umweltschutz belegen, dass das unmittelbar an den Steinbruch Kernmühle angrenzte Jagsttal mit einem weißen Staubbelag überzogen ist. Die Hauptwindrichtung ist Westen, so würde bei einem Steinbruch Bölgental zukünftig das Gronachtal, bis hin zur Hammerschmiede und das Jagsttal, bis hin zur Heinzenmühle, genauso mit einem Staubbelag überzogen werden. Ein erholsames Wandern im Tal, wird so während der Betriebszeiten des Steinbruchs nicht mehr möglich sein. Beim Steinbruch Kernmühle berichten Angler ein Problem mit der Verschlammung des Flussbettes, durch mit Schlamm belastetes Wasser, das aus dem Steinbruch Kernmühle in die Jagst eingeleitet wird.

Im Rahmen der Planung des Steinbruchs Bölgental ist vorgesehen, dass eine Wand des flächenhaften Naturdenkmals (ehemaliger Steinbruch bei Bölgental) fallen soll. Dort leben bereits eine Vielzahl an seltenen Tier- und Pflanzenarten, vor allem Bienen besiedeln die Wand. Diese werden zunächst einmal zerstört. Auch hier ist bedenklich, dass die Zerstörung des Status Quo wohl unter den Tisch gekehrt werden soll. Dass sich in einem späteren Stadium eines Steinbruchs wieder seltene Tier- und Pflanzenarten ansiedeln ist sicherlich unstreitig, so das entstandene Loch nicht doch wieder verfüllt werden soll. Aber zunächst wird Natur zerstört!!! Ob unsere Generation das Sekundärbiotop überhaupt noch erleben darf, oder das Unternehmen nicht doch noch später eine Verfüllung beantragt, ist völlig unsicher. Bereits heute bemerken die Neidenfelser erhebliche Auswirkungen der laufenden Verfüllung des Steinbruchs Kernmühle. Das Grund- bzw. Oberflächenwasser sucht sich infolge der Verdichtung des Auffüllmaterials neue Wege, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der darunterliegenden Flächen führt. Eine Abhilfe erfolgt nicht bzw. nur mit erheblichem Druck.

Dass der Abbau von Beginn an eine Bereicherung für die Natur darstellen soll ist unglaubwürdig. Es werden zunächst einmal eine Vielzahl in dem Gebiet lebende Tiere ihr Leben lassen oder sich einen neuen Lebensraum suchen müssen.

Dass Wichtigste ist nicht der Ruf eines Wirtschaftsstandorts sondern, dass die Menschen Ihre Heimat nicht verlieren und eine lebenswerte Zukunft vor sich haben. Es ist auch Aufgabe eines Unternehmens, den Willen der Bevölkerung zu akzeptieren und nicht auf Teufel komm raus, etwas gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Die Bevölkerung in Satteldorf hat bereits genug ertragen müssen – jetzt ist es an der Zeit auch einmal die Grenzen der Bevölkerung zu respektieren!

  • Das Schutzgut Mensch steht an erster Stelle!
  • Respekt vor den Menschen bewirkt, dass weitere Bürger Satteldorf als Wohnort auswählen!

Frage: Wer ist verantwortlich für „Anonyme Briefe“ und Diffamierungen?

Die Fakten und unsere Sichtweise:

Die Vorstände der Bürgerinitiative sind nicht für derartige Schweinereien verantwortlich!

Die Vorstandsschaft distanzierte sich, zum wiederholten mal, von diesem Treiben und verurteilte dies nochmals. Gleichzeitig forderte die Vorstandsschaft der BI, die Geschäftsführung des Unternehmens Schön & Hippelein auf, dies ebenfalls zu tun und lud diese ein, gemeinsam eine entsprechende Erklärung zu verfassen und diese in der Presse zu veröffentlichen.

Es werden Vorstände und Mitglieder der Bürgerinitiative diffamiert und beschuldigt Sie hätten anonyme Briefe versandt. Wir bewerten dies zwischenzeitlich als „Intrigen“ welche der Bürgerinitiative bewusst Schaden sollen. Die Bürgerinitiative hat sich bereits mehrfach öffentlich von derartigen Machenschaften distanziert. Warum das Unternehmen eigentlich nicht?

Wir hoffen, dass Menschen die derartige Behauptungen unreflektiert übernehmen und weiterverbreiten, zukünftig zuerst über die Seriosität der Quellen Ihrer Information nachdenken! Und bedenken, dass mit diesen Behauptungen schwerwiegende Diffamierungen gegen Personen geäußert werden! Traut Euch Namen zu nennen und stellt Euch vor, Ihr wärt selbst betroffen.