Das Steinbruchareal
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Muschelkalkvorkommen auf einer Fläche die ca. 400 Hektar umfasst!
Dieser Kartenauszug zeigt die Lagerflächen des Oberen Muschelkalks entlang der Jagst, ausgehend von der Ortschaft Tiefenbach bis kurz vor die Ortschaft Mistlau, sowie die Flächen um die Ortschaft Bölgental und Richtung Grönigen. Dabei umfasst allein das Areal mit Muschelkalkvorkommen, bei Bölgental und Gröningen eine Fläche von ca. 400 Hektar.
Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB) beschreibt die Flächenabgrenzung der Lagerstätten wie folgt:
Flächenabgrenzung:
- Äußere Begrenzung: Südwesten und Westen: 300 m Abstand zur Ortschaft Bölgental und das Jagsttal. Nordwesten: 300 m Abstand zur Ortschaft Mistlau. Norden: Blattrand, dort aber Fortsetzung des Vorkommens nach Norden auf die GK 25, Blatt 6726 Rot am See. Osten und Südosten: 300 m Abstand zur Ortschaft Gröningen und Verwerfung westlich Gröningen mit Zunahme der Abraummächtigkeit auf der östlichen Tiefscholle (vgl. GK 25), Süden: Gronachtal und südöstlich Bölgental 100 m Abstand zur A6.
- Innere Begrenzung: Allseitig 300 m Abstand zur Ortschaft Bölgental.
Erläuterung zur Bewertung:
Die Bewertung beruht auf der aufgeschlossenen und früher genutzten Gesteinsfolge des Oberen Muschelkalks in den Gewinnungsstellen RG 6826-8, RG 6826-101, 6826-104, 6826-105, RG 6826-108, RG 6826-109 und RG 6826-319, auf der in den Rohstofferkundungsbohrungen BO6826/17 und BO6826/20 (Fa. Schön + Hippelein) erbohrten Gesteinsfolge des Oberen Muschelkalks, auf der rohstoffgeologischen Übersichtskartierung des LGRB und auf der Interpretation der GK 25.
Sonstiges:
- Das Vorkommen setzt sich nach Norden auf die GK 25, Blatt 6726 Rot am See fort.
- Im früheren Steinbruch östlich Mistlau (RG 6826-101) wurden aus den trochitenreichen Schillkalksteinen in den Oberen Encrinusbänken der Unteren Hauptmuschelkalk-Fm. bis ca. 1990 von der Fa. Schön + Hippelein Naturwerksteine gewonnen.
- Der Nord-, West- und Südrand des Vorkommens liegen im LSG Nr. 1.27.090 „Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg“, im gleichnamigen NSG Nr. 1.256 und im geplanten FFH-Gebiet Nr. 6825-341 „Jagst bei Kirchberg und Brettach“. Eine mögliche Gesteinsgewinnung im Hangabbau (s. o.) wird durch diese Schutzgebiete derzeit stark behindert oder verhindert.
Die ganze Beschreibung als PDF: LGRB KMR 50, Blatt L 6924 Crailsheim, 1. Aufl. 2005
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