• Eintritt für den Natur- und Umweltschutz des Jagsttales einschließlich der Hochflächen zwischen den Ortschaften Gröningen und Bölgental
  • Verhinderung von Schwerlastverkehr
  • Schutz der Bürger vor negativen Einwirkungen
  • Erhalt der Lebensqualität für Mensch und Tier
  • Erhalt des Landschaftsbildes