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Hompage der Gemeinde Sattelorf 17.05.2024
Aktuelles zum Steinbruch Bölgental
Nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs bei Bölgental durch das Landratsamt Schwäbisch Hall im April 2022 hatte die Gemeinde Satteldorf ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch entfaltete zunächst eine aufschiebende Wirkung, sodass die Genehmigung nicht vollziehbar war. Ende des Jahres 2022 hatte das Landratsamt den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet. Die Gemeinde hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren über diesen Antrag der Gemeinde im November vergangenen Jahres entschieden und den Antrag der Gemeinde abgelehnt. In erster Instanz hatte die Gemeinde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verloren. Gegen diese Entscheidung hat die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde der Gemeinde Satteldorf nun mit Beschluss vom 8. Mai 2024 stattgegeben. Dadurch wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Steinbruch Bölgental wiederhergestellt. Dies bedeutet, dass der Sofortvollzug nicht mehr gilt.
Ausführlichere Informationen werden hierzu in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juni 2024 gegeben.
Artikel des Hohenloher Tagblatts vom 17.05.2024
Sofortvollzug gilt nicht mehr
Justiz Der Verwaltungsgerichtshof gibt der Beschwerde der Gemeinde Satteldorf zum Steinbruch Bölgental statt.
Von swp
Satteldorf. Bisher geht die Geschichte des geplanten Steinbruchs Bölgental in Kurzform so: Nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs bei Bölgental durch das Landratsamt Schwäbisch Hall im April 2022 hatte die Gemeinde Satteldorf ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch entfaltete zunächst eine aufschiebende Wirkung, sodass die Genehmigung nicht vollziehbar war. Ende des Jahres 2022 hatte das Landratsamt den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet.
Die Gemeinde hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren über diesen Antrag der Gemeinde im November vergangenen Jahres entschieden und den Antrag der Gemeinde abgelehnt. In erster Instanz hatte die Gemeinde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verloren. Gegen diese Entscheidung hat die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde der Gemeinde Satteldorf nun mit Beschluss vom 8. Mai 2024 stattgegeben. Dadurch wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Steinbruch Bölgental wiederhergestellt. Dies bedeutet, dass der Sofortvollzug nicht mehr gilt. Darüber informiert die Gemeinde jetzt in einer Pressemitteilung. Ausführliche Informationen soll es in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juni geben.
Zum Artikel: Der Sofortvollzug gilt nicht mehr - Hohenloher Tagblatt vom 17.05.2024
Artikel des Hohenloher Tagblatts vom 14.12.2023
VGH Mannheim entscheidet
Justiz In Sachen Steinbruch Bölgental geht die Gemeinde Satteldorf den Weg durch die Instanzen. Dies beschloss der Gemeinderat von Satteldorf in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Von Ute Bartels
Dies vorab: „Nicht öffentlich finden die Beratungen aus prozesstaktischen Gründen statt“, erklärte Bürgermeister Thomas Haas, als er in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Montag über das Vorgehen der Gemeinde in Sachen Steinbruch informierte. „Weil wir uns in einem juristischen Verfahren befinden, ist dies der angezeigte Weg.“
Eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürgern war in die Sitzung des Gemeinderats gekommen und erfuhr, was sich in den vergangenen Monaten getan hat: Nachdem das Landratsamt vor eineinhalb Jahren die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Steinbruch in Bölgental erteilt hatte, legte die Gemeinde Widerspruch dagegen ein – ausführlich begründet, wie Bürgermeister Thomas Haas in der Sitzung des Gemeinderats betonte. Die Firma Schön+Hippelein widersprach dem ihrerseits. Und vor ziemlich genau einem Jahr gab das Landratsamt der Satteldorfer Firma noch einmal das „Go“ zum Steinbruch. Oder, juristisch ausgedrückt: Das Amt gab dem Antrag auf sofortige Vollziehung des Aufschlusses und Betriebs des Steinbruchs statt.
Weg durch die Instanzen
Daraufhin ließ die Firma auf einem Teil des Grundstücks Mutterboden abräumen. Die Bagger kamen dann aber schnell wieder zu einem Stopp, denn sowohl ein Grundstückseigentümer als auch die Gemeinde Satteldorf widersprachen dem, besser gesagt beantragten die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs bei der nächsthöheren Instanz. Der Grundstückseigentümer erhielt in der ersten Instanz auch recht. In der zweiten Instanz allerdings nicht mehr. Mittlerweile entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart auch über den Antrag der Gemeinde – und lehnte ihn ab. „In dieser Instanz haben wir im einstweiligen Rechtsschutzverfahren also verloren“, konstatierte Haas. „Der Gemeinderat hat nun entschieden, bei der nächsten Instanz, also beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschwerde einzulegen.“
Denn für die Gemeinde sei der Bürgerentscheid die Richtschnur. „Und da werden wir als Gemeinde nicht umfallen, nur weil uns jetzt der Wind ins Gesicht bläst“, so Haas. Deshalb sei dieser Weg in die nächste Instanz auch der Entscheidungs-Vorschlag der Verwaltung gewesen. „Wir werden unser Anliegen noch einmal ausführlich begründen und dann abwarten, was passiert.“ In einem Eilverfahren wie diesem sei mit einer Entscheidung im nächsten Jahr zu rechnen. „Insofern ist das eine Perspektive, auf die wir uns als Gremium einlassen können. Dann schauen wir mal, wie die nächste Instanz entscheidet. Und dann sehen wir, wie es weitergeht.“
„Dass wir Beschwerde einlegen, steht außer Frage“, sagte Gemeinderat Wilhelm Wackler. „Was mich allerdings ärgert, ist die Selbstherrlichkeit, mit der das Gericht sich über unsere Argumente bezüglich der Verkehrsführung hinwegsetzt. Es macht sich da keiner die Mühe, sich das auch mal vor Ort anzuschauen. Man entscheidet rein nach Aktenlage, ohne die Situation zu kennen.“ Dies habe bereits das Landratsamt so gemacht. „Die sagen: Da ist eine Kreisstraße vorhanden, die kann genutzt werden. Ob die Traglast da ist, und wie das vor Ort aussieht, war nie Thema. Ich finde befremdlich, wie hier mit berechtigten Sorgen umgegangen wird“, so Wackler.
Gemeinderätin Stephanie Rein-Häberlen, Rechtsanwältin und Sprecherin der Bürgerinitiative gegen den Steinbruch, meinte, dass die Entscheidung „vom Gericht schlecht aufgearbeitet ist und wesentliche Punkte fehlen.“ Allerdings sei dies in einem Eilverfahren eben so. „Schade, dass das dann solche Konsequenzen hat.“ Sie wolle aber betonen, dass es neben dem Gerichtsweg auch den Weg der Umsetzung gebe: „Die Wege gehören immer noch der Gemeinde – und zwar sowohl die Wege im Gebiet als auch die Wege zum Gebiet hin. Und da ist noch nichts verloren“, sagte sie. „Das muss man betonen, damit in der Bevölkerung keine falschen Dinge verbreitet werden.“
Den Dialog suchen?
Einen anderen Ansatz hat Gemeinderätin Brunhilde Klingler: Sie teilte mit, dass sie bei der nicht-öffentlichen Abstimmung gegen den Gang in die nächsthöhere Instanz gestimmt habe – auch mit Blick auf den möglichen Misserfolg der Gemeinde. „Ich wünsche mir nur, dass der Verkehr nicht durch Gröningen geht.“ Deshalb müsste man jetzt den Dialog mit der Firma Schön +Hippelein suchen, „inwieweit die Firma bereit für eine Umgehungsstraße ist.“
Noch ein weiteres Thema rund um den geplanten Steinbruch beschäftigte den Gemeinderat, und das betrifft die öffentlichen Feldwege, die die Firma Schön+Hippelein zum Abtransport von Schotter und Steinen nutzen und dafür ausbauen will. Die Firma hatte der Gemeinde dafür in der Vergangenheit bereits einen Wegeausbau- und Wegeerschließungsvertrag unterbreitet, zu dem jetzt noch Ergänzungen nachgereicht wurden. Insgesamt sei die Position der Gemeinde hier nach rechtlicher Prüfung unverändert, teilte Bürgermeister Thomas Haas zu diesem Punkt mit. Die Gemeinde sehe sich derzeit deshalb nicht veranlasst, „über das unzumutbare Angebot zu verhandeln oder dieses anzunehmen“.
Zum Artikel: VGH Mannheim entscheidet - Hohenloher Tagblatt vom 14.12.2023
Artikel des Hohenloher Tagblatts vom 07.07.2023
Kreisstraßen Der Umwelt- und Technikausschuss gibt grünes Licht fürs Bauprogramm ab 2025. Es geht um Umbau, stärkere Decken und einfachere Sanierung. Im Juli entscheidet letztlich der Kreistag. Von Marcus Haas
Je nach Witterungsverlauf und Verkehrsaufkommen kommt es bei den Kreisstraßen zu Schäden. Besonders belastend wird es, wenn viele Busse, landwirtschaftlicher Verkehr und Lkw-Verkehr auf schmalen Straßen unterwegs sind.
...
„Die Kreisstraße 2504 ist relativ weit nach hinten gerückt. Wenn das noch drei, vier Jahre auf sich warten lässt, dann geht es nicht mehr nur um die Decke“, problematisiert Kreisrat Kurt Wackler (Freie) mit Blick auf die Liste der Deckensanierungen die Kreisstraße 2504 von Satteldorf bis Ellrichshausen, die auf Position 14 von 16 aufgeführt wird. Wackler befürchtet, dass dann noch tiefergehender verstärkt werden müsste, was wiederum die Kosten nach oben treiben würde. In der Liste der Umbau- und Deckenverstärkungsarbeiten fehlt ihm die Kreisstraße 2638, der Abschnitt Mainkling-Sandhof. Es brauche auch aus wirtschaftlicher Sicht eine bestimmte Streckenlänge, bis weitergehend saniert werde, alles unter 300 Meter bleibe betriebliche Unterhaltung, erläutert der leitende Baudirektor Fernandes. „Diese Strecke sollte gemacht werden“, bleibt Wackler bei seiner Haltung. Zumal die Strecke von Sandhof nach Honhardt (K 2671) bereits im Programm ist. Der Vorschlag Wacklers den Abschnitt Mainkling-Sandhof dann gleich mitzumachen, wird zur Prüfung in den Beschluss aufgenommen. Der Kreisrat macht noch auf ein mögliches Problem in der Gemeinde Satteldorf aufmerksam. Falls der Gesteinsabbau in Bölgental genehmigt werde, dann wäre die für die Erschließung genutzte Straße zwischen Gröningen und Bölgental in einem halben Jahr nicht mehr da. Der Streckenabschnitt steht nicht auf der Liste. Landrat Bauer macht deutlich, dass es noch über fünf Jahre dauere, bis eine Entscheidung zur möglichen Genehmigung falle. Trotzdem könne bei Bedarf schnell reagiert werden, um den Streckenabschnitt ins Programm zu bringen.
Zum Artikel: Investition von über 27 Millionen Euro Kreistag SHA - Hohenloher Tagblatt vom 04.07.2023
Kommentar der Redaktion zum Artikel:
Es ist doch mal wieder ganz toll zu lesen, wie besorgt die Mitglieder des Umwelt- und Technikauschusses des Kreistags über den Zustand der Landstraßen sind. Insbesondere Kreisrat Wackler sorgt sich um diese zwischen Gröningen und Bölgental. Ja wenn da der Steinbruchverkehr drüber rollt, dann geht die ganz schnell kaputt. Ja Donnerwetter - wer hätte das gedacht? Aber kein Problem, meint da Landrat Bauer, man könne ja im Fall des Falles schnell reagieren. Also wirklich diese Damen und Herren des Auschusses sind schon klasse! Gut, was wohl keine Rolle spielte in deren Sitzung, zumindest ist dem HT-Bericht nichts diesbezüglich zu entnehmen, ist der Umstand, dass der Steinbruchverkehr, der die Kreisstrasse zerstören wird, durch Gröningen rollen muss. Was wird dieser Verkehr dann wohl in Gröningen zerstören?
Und das Beste an den Äußerungen von Landrat Bauer ist, dass wieder einmal in Aussicht gestellt wird mit Steuergeldern die Straße, die der privatwirtschaftlichen Nutzung durch einen Steinbruchbetrieb zum Opfer fallen wird, entsprechend zu ertüchtigen. Da freut sich doch der Bürger.... Und natürlich ganz besonders der Unternehmer, läuft doch, man braucht nur gute Freunde in der Politik.
Artikel des Hohenloher Tagblatts zum Bagger-Stopp vom 10.02.2023
Satteldorf. „Bagger gestoppt, wir freuen uns“, ist auf der Homepage und auf der Facebookseite der Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke“ zu lesen. Juristisch ausgedrückt klingt das sperriger: Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Steinbruch stattgegeben. Will heißen: Weil das Verfahren schwebte und ein Widerspruch anhängig war, durfte der Steinbruch nicht eingerichtet werden. Der Widerspruch habe deshalb mit Blick auf das Vorhaben „aufschiebende Wirkung“.
Zum Artikel: Bagger gestoppt Hohenloher Tagblatt vom 10.02.2023
Aktuelles vom 07.02.2023
Aktuelles aus der Presse
Feldwege als ein sensibler Punkt, Hohenloher Tagblatt vom 08.02.2023
Auf dem Steinbruchgelände von Bölgental bei Satteldorf haben Bagger den Oberboden abgeräumt. Nun ruhen die Arbeiten wieder. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus.
Das Baustellenklo steht, das Verbotsschild auch, und die Bagger stehen noch da: Wo der Steinbruch bei Bölgental eingerichtet werden soll, ist deutlich zu sehen. Dass die Firma Schön + Hippelein die Baggerarbeiten beauftragen konnte, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat einen Grund: Die vom Landratsamt im April erteilte Genehmigung war „vollziehbar“ geworden, obwohl die Gemeinde Satteldorf damals Widerspruch eingelegt hatte.
Gemeinde legt Widerspruch ein
Für diese Arbeiten nutzte Schön + Hippelein ein Zeitfenster zwischen der Genehmigung des Landratsamts und der Entscheidung über den Widerspruch der Gemeinde – oder, korrekter gesagt, die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs. Denn den hat die Gemeinde gestellt – dem Bürgerentscheid folgend – und zwar bei der nächsthöheren Instanz, beim Verwaltungsgericht in Stuttgart (unsere Zeitung berichtete). Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat die Begründung des Antrags fristgerecht in Stuttgart abgegeben. „Wir hoffen, dass unser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vielleicht schon im Februar entschieden wird. Dann sehen wir mal, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausfällt“, sagte Bürgermeister Thomas Haas in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, zu der auch viele Bürgerinnen und Bürger gekommen waren. Wird die aufhebende Wirkung dann wiederhergestellt, ist erst mal wieder Schluss mit der Baggerei.
Zum Artikel: 08.02.2023 Hohenloher Tagblatt Feldwege als ein sensibler Punkt
Trotz Widerspruch rollen die Bagger
Liebe Mitglieder, liebe Mitstreiter,
was wir bereits seit längerem angekündigt haben, ist gestern eingetreten. Es sind die ersten Bagger und großen Maschinen in das Abbaugebiet gefahren worden. Wirtschaftlich sinnvoll kann dies nach unserer Auffassung nicht sein wohl geht es mal wieder nur darum Ängste zu schüren.
Das Unternehmen darf sämtliche der öffentlichen Wege nicht abbaggern und nach unserer Auffassung auch nicht einmal blockieren, so wie gestern über mehrere Stunden hinweg geschehen.
Die Gemeinde hat bereits einen Eilantrag bei Gericht eingereicht und auch wir werden dies kurzfristig tun. Wieder einmal zeigt das Verhalten, dass unser Weg der Richtige ist und wir diesen geradlinig weiter verfolgen! Wieder mal ein „toller“ Stil den das Unternehmen hier an den Tag legt.... .
Davon lassen wir uns nicht beeindrucken!
Eure Bürgerinitiative
Nochmal wichtig für Alle! Dem Unternehmen gehören weder die öffentlichen Wege noch eine weitere private Fläche. Deshalb werden derzeit nur Teilflächen freigeräumt. Also von der Realisierung des vollständigen Abbaus noch weit entfernt!
Aktuelles aus der Presse
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Steinbruch Bölgental: Jetzt rollen die Bagger, Hohenloher Tagblatt vom 18.01.2023
In Sachen Steinbruch Bölgental setzt die Firma Schön + Hippelein auf die normative Kraft des Faktischen: Gegen die Einrichtung hat die Gemeinde Satteldorf vor Gericht zwar Widerspruch eingelegt. Doch die Bagger rollen seit Montag trotzdem. Auf einem Teil des Geländes wurde mit den Abraumarbeiten begonnen. Diese bereiten den Aufschluss des Steinbruchs vor.
- Zum Artikel: 18.01.2023 Hohenloher Tagblatt Steinbruch Bölgental: Jetzt rollen die Bagger
- Berichterstattung auf SWR Aktuell: Trotz Widerspruch: Bagger rollen in Bölgental
Aktuelles aus der Presse
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Gemeinde Satteldorf lässt sich nicht entmutigen, Hohenloher Tagblatt vom 22.12.2022
Gemeinderat Satteldorf: Das Verfahren um den Steinbruch in Bölgental geht den normalen Gang: Die Firma Schön + Hippelein beantragt, das Landratsamt genehmigt und die Gemeinde widerspricht.
- Zum Artikel: 22.12.2022 Hohenloher Tagblatt Wir lassen uns nicht entmutigen
Aktuelles aus der Presse
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Betrieb für Steinbruch beantragt, Hohenloher Tagblatt vom 03.11.2022
Gemeinderat Satteldorf: Die Firma Schön und Hippelein hat für Bölgental einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt. Wie geht es weiter?
- Zum Artikel: 03.11.2022 Hohenloher Tagblatt Betrieb für Steinbruch beantragt
Aktuelles aus der Presse
- „Gute Gründe“ gegen den Steinbruch, so lautet der Artikel im Hohenloher Tagblatt vom 30.07.2022. Weiter heißt es: Die Entscheidung des Landratsamts ist rechtswidrig“, erklärte Satteldorfs Bürgermeister Thomas Haas in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Die Voraussetzungen für eine Genehmigung liegen nicht vor.“ Die Rede war – wieder einmal – vom geplanten Steinbruch in Bölgental. Den hatte das
Landratsamt unlängst genehmigt, die Gemeinde hatte dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt. - Zum Artikel: 30.07.2022 Hohenloher Tagblatt Gute Gründe gegen den Steinbruch
Bölgental, im April 2022
Verhinderung trotz erfolgter Abbaugenehmigung?
Bitte dazu das Video (Kurzversion) starten! Verhinderungsmöglichkeiten vs Abbaugenehmigung
Die Langversion des Videos ist abrufbar auf Youtube Präsentation nach Genehmigung Langfassung
Widerspruch gegen die Abbaugenehmigung
Die Bürgerinitiative stellt wieder einen Textbausteine zur Unterstützung von Widersprüchen zu download zur Verfügung Widerspruch Genehmigung Vorlage.docx
Allgemeiner Hinweis: Widersprüche gegen die Abbaugenehmigung müssen bis zum 10.06.2022 beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingegangen sein!
Der Widerspruch muss nicht bei der Einlegung begründet werden. Es empfiehlt sich jedoch diesen relativ zeitnah zu begründen. In der Regel setzt die Behörde noch eine Frist zur Begründung. Wir empfehlen aber nicht dass Ihr euch hierauf verlasst sondern die Begründung so ca innerhalb von vier bis sechs Wochen nachliefert.
In der Widerspruchsbegründung müsst ihr darlegen wie euch die Genehmigung in euren Rechten verletzt. Am Besten Ihr tragt hier nochmals eure Einwendungen vor und geht auch darauf ein inwieweit die Genehmigung diese berücksichtigt.
Bei Fragen meldet euch bitte!
Bölgental, im April 2022
Das Landratsamt Schwäbisch Hall erteilt die Genehmigung für den „Steinbruch Bölgental“ - Aufschluss und Betrieb eines Steinbruchs auf Gemarkung Gröningen, Gemeinde Satteldorf.
Diese Entscheidung des Landratsamtes ist zwar wenig erfreulich, aber letztlich sind die Aktiven der Bürgerinitiative darüber auch nicht sonderlich überrascht worden. Sowohl die ganze Vorgeschichte rund um das Genehmigungsverfahren, als auch dessen Verlauf, liesen nicht's anderes erwarten. Es hat sich für die Bürgerinitiative bereits abgezeichnet, dass da Landratsamt, ungeachtet des Bürgerwillens und deren vielen begründeten Einwendungen gegen den Steinbruch, die Genehmigung erteilen wird.
Damit liegt nun zwar die formale Genehmigung vor, aber einen Steinbruch gibt es deswegen noch lange nicht!
Pressestimme zur Genehmigung - Hohenloher Tagblatt vom 27.04.2022
Die Firma Schön + Hippelein freut sich: Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat ihren Antrag auf einen Steinbruch in Bölgental, auf „unser Zukunftsprojekt“, so das Satteldorfer Natursteinunternehmen, positiv beschieden. Das Amt hat die Genehmigung als amtliche Bekanntmachung online gestellt. „Die Genehmigung wird erteilt“, heißt es dort im Bürokratendeutsch, durchsetzt von vielen Paragraphennennungen und Abkürzungen. Und: „Das Einvernehmen der Gemeinde Satteldorf wird ersetzt.“ Will heißen: Die Genehmigung des Landratsamts ersetzt die Entscheidung des Satteldorfer Gemeinderats, der sich einstimmig gegen den Steinbruch ausgesprochen hatte. „Diese klare Genehmigung ist aus unserer Sicht sehr ernüchternd“ – so nimmt der Satteldorfer Bürgermeister Thomas Haas Stellung zu der Entscheidung, die sich klar gegen den Willen der Satteldorfer Bürger stellt. Das zeigte sich in einem Bürgerentscheid vor knapp vier Jahren.
„Unsere Argumente sind alle mehr oder weniger abgekanzelt worden.“
Thomas Haas Bürgermeister von Satteldorf
Der vollständige Artikel als PDF
Bölgental, am 26. März 2022
Fleisige Helferinnen, Helfer und Helferlein unterstützen die Putzete in der Gemeinde Satteldorf.
Bölgental, im Januar 2022
Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Satteldorf - die Kandidaten im Gespräch mit Vorstandsmitgliedern der Bürgerinitiative.
Die am 30. Januar in der Gemeinde Satteldorf stattfindende Bürgermeisterwahl verspricht spannend zu werden. Zum einen stellt sich der aktuelle Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl und bei nur zwei Kandidaten ist davon auszugehen, dass es eine Entscheidung bereits im ersten Wahlgang geben wird.
Und dann stehen in Satteldorf für die Zukunft auch noch viele spannende Themen und Entscheidungen an. Aus Sicht der Bürgerinitiative steht dabei natürlich die Verhinderung des Steinbruchs Bölgental ganz oben auf der Liste.
Daher ist es geradezu selbstverständlich für uns als Bürgerinitiative, das Thema Steinbruch mit den beiden Kandidaten zu erörtern. Es ist ja durchaus nicht unerheblich, wie ein neuer Bürgermeister mit dem Thema Verhinderung des Steinbruchs umgehen wird.
In den letzten Tagen fanden an separaten Abenden Gespräche zum Thema mit den Kandidaten Hr. Reinhold Niebel sowie Hr. Thomas Haas statt. Beide Kandidaten nutzen die Gelegenheit ihre Positionen, zum Abbauvorhaben sowie zum Bürgerentscheid, gegenüber der Bürgerinitiative darzustellen. Genauso nutzen die Vorstandsmitglieder der Bürgerinitiative die Gelegenheit den Kandidaten sozusagen „auf den Zahn zu fühlen“.
Erfreut können wir herausstellen, dass beide Kandidaten unisono erklärten, dass für Sie das Ergebnis des Bürgerentscheids eine quasi bindende Wirkung hat und dieses Votum der Bürger damit für Beide einen klaren Handlungsauftrag für die Zukunft darstellt!
"Zitat" eines Unterstützers:
Online Konsultation im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum "Steinbruch Bölgental"
Informationen der BI zur Online Konsultation
Liebe Mitglieder der Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke!“ e. V., liebe interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit findet im Genehmigungsverfahren der Fa. Schön- und Hippelein die sogenannte Online Konsultation, als Ersatz für den öffentlichen Erörterungstermin, statt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stellungnahme des Unternehmens zu Euren beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingereichten Einwendungen veröffentlicht.
Ihr habt nun die Möglichkeit, bis einschließlich 07.05.2021 diese Dokumente auf der Homepage des Landratsamtes Online abzurufen oder alternativ bei der Gemeinde oder dem Landratsamt nach Terminvereinbarung einzusehen.
Weiterhin besteht nun bis zum 21.05.2021 die Möglichkeit der Stellungnahme Eurerseits, zur Stellungnahme des Unternehmens auf Eure Einwendungen bzw. dem Umgang damit. In diesem Zusammenhang wichtig ist, dass Ihr gegenüber der Behörde zum Ausdruck bringt, dass Ihr Eure Einwendungen aufrechterhaltet. So verstärkt ihr noch einmal eure Einwendungen. Dies müsst ihr aber nicht zwingend tun. Auch wenn Ihr nun kein Schreiben an das Landratsamt schickt, müssen eure Einwendungen von der Behörde objektiv aufgearbeitet und berücksichtigt werden.
Wir empfehlen Euch die Stellungnahme rechtzeitig per Einwurf – Einschreiben, mit eigenhändiger Unterschrift, an das Landratsamt zu senden.
Ergänzende Erläuterungen bzw. ein kurzes Erläuterungsbeispiel (Online_Konsultation.zip) steht hier zum Download zur Verfügung: Downloads
Alternativ stellen wir die Informationen auf Anforderung per E-Mail-Anfrage unter info@bi-boelgental.de zur Verfügung.
Die Berichte des Hohenloher Tagblatts und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Satteldorf sind hier zu finden: Presseseite
Online-Mitgliederversammlung der BI vom 22.04.2021
Mitgliederversammlung bestätigt Vorstandsschaft einstimmig
Den Zwängen der derzeitigen Situation geschuldet, fand diese wichtige Mitgliederversammlung der BI erstmals online via Web-Meeting statt. Souverän, wie für die BI eigentlich üblich, meisterten sowohl die Vorstandsschaft wie auch die zahlreich teilnehmenden Mitglieder, die immer noch recht neuen technischen und organisatorischen Herausforderung einer solchen Online-Versammlung.
Neben dem Tätigkeitsbericht über die zurückliegenden Aktivitäten standen Entlastung und Neuwahlen der Vorstandsschaft und Kassiererin auf der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung stimmte in allen Punkten einstimmig für die Entlastung, genauso wie für die sich erneut zur Wahl stellenden bisherigen Vorstandsmitglieder, einschließlich der Kassiererin.
Die gesamte Vorstandsschaft bedankt sich bei den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und baut auf die tatkräftige Unterstützung der Mitglieder für die kommenden Aufgaben.
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Schwäbisch Hall
Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Hinweise des Landratsamtes:
1. Für die Online-Konsultation werden den Einwendern sowie der Öffentlichkeit die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen vom 23.04.2021 bis zum 07.05.2021 über die Cloud des Landratsamtes Schwäbisch Hall zugänglich gemacht.
https://cloud.lrasha.de/s/2Wq9imsPBXyJWsj
Den bisherigen Einwendern wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 21.05.2021 schriftlich beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Münzstraße 1 in 74523 Schwäbisch Hall oder
elektronisch über folgende E-Mail-Adresse: Immissionsschutzbehoerde@LRASHA.de dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG).
2. Zusätzlich können die unter 1. genannten Informationen vom 23.04.2021 bis zum 07.05.2021 bei folgenden Behörden vor Ort eingesehen werden:
1. Landratsamt Schwäbisch Hall, Karl-Kurz-Str. 44, 74523 Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Gebäude B
2. Gemeinde Satteldorf, Rathaus, Satteldorfer Hauptstraße 50, 74589 Satteldorf
Die öffentliche Bekanntmachung gesamt, hier klicken.
Stellungnahme der BI zur Absage des Erörterungstermins
Mit einer Absage des Erörterungstermins am 24.03.2021 durch das Landratsamt, aufgrund der COVID-19-Pandemie, war zu rechnen. Formal korrekt handelt das Landratsamt mit der Festsetzung der formwahrenden Alternative „Onlinekonsultation gemäß § 5 Abs. 1, 2, 4 PlanSiG“ zur Wahrnehmung von Beteiligungsrechten.
Angesichts der Brisanz des Themas in der Gemeinde Satteldorf, dieser Umstand dürfte auch dem Landratsamt bekannt sein, kann diese Alternative nicht wirklich überzeugen. Zudem stellt für viele MitbügerInnen die Teilnahme an einer Onlinekonsultation eine erhebliche Hürde dar, sei es durch fehlende Technik, wie beispielsweise einen limitiertem Internetzugang oder einfach durch das Fehlen der notwendigen Kenntnisse. So wird einem Teil der Bevölkerung schon im Voraus die Möglichkeit genommen, ihre Beteiligungsrechte vollumfänglich wahrzunehmen.
Es entsteht leider wieder einmal der Eindruck, der Genehmigungsbehörde ist sehr daran gelegen die Öffentlichkeit und damit die betroffenen Bürger mit ihren Einwendungen, möglichst wenig zu beteiligen und nur das formal Notwendigste für ein transparentes Verfahren zu tun.
Genauso gut läge eine Terminverschiebung auf einen Zeitpunkt an dem Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind, im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Schwäbisch Hall
Absage des festgesetzten Erörterungstermins und Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Antrag der Firma Schön + Hippelein GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs und eines Schotterwerkes bzw. einer mobilen Brecher- und Klassieranlage auf Flurstück Nrn. 234, 235, 236, 237, 239, 240, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 255, 256, 257, 258, 340, 521, 522 und 524, Gemarkung Gröningen, Gemeinde Satteldorf („Steinbruch Bölgental“).
Der mit öffentlicher Bekanntmachung vom 09.12.2020 für den 24.03.2021 um 10:00 Uhr festgesetzte Erörterungstermin wird abgesagt.
Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 1, 2, 4 PlanSiG ersetzt.
Die Durchführung mit weiteren Informationen zur ersatzweisen Online-Konsultation wird in einer separaten Bekanntmachung mitgeteilt.
Landratsamt Schwäbisch Hall - Übergabe von 588 Einwendungen gegen den Steinbruch
Wir sagen Danke!
Gestern am 11.02.2021 um 11 Uhr haben Kurt Brenner und Richard Gebhard eure 588 Einwendungen beim Landratsamt Schwäbisch Hall abgegeben. Zusätzlich wurden mehr als 2000 Protestunterschriften abgegeben - die genaue Anzahl wird noch gezählt.
Wir sind gespannt wie die Genehmigungsbehörde damit umgeht und hoffen, dass eine fach- und sachgerechte Aufarbeitung und Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung erfolgt!
Wer noch Einwendungen vorbringen möchte, kann diese noch bis 15.02.2021 direkt beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstrasse 1 einreichen.
Eure Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental Nein – Danke!“
Erklärvideo und Textbausteine
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gegner des Steinbruchs Gröningen/Bölgental,
ab sofort stehen das Erklärvideo und die Formulierungshilfen für Einsprüche gegen das Abbauvorhaben in Form von Textbausteinen zu anschauen, bzw. als Download zu Verfügung. Die zugehörigen Links gleich hier unten.
Link zum Erklärvideo: Das Video auf YouTube
Download Textbausteine (Zip-Archiv): Textbausteine_Einsprueche
Hilfe zu Zip-Archiven/Dateien: Hinweise zum Umgang mit Zip-Dateien
BÜRGER für BÜRGER - Helfen wir uns selbst und warten nicht darauf, dass uns vielleicht geholfen wird!
Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Webseite des Landkreises: https://www.lrasha.de/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Link zu den Planungsunterlagen (Cloudspeicher LRA-SHA): https://cloud.lrasha.de/s/YHb5ko3jwwFQqi3
E-Mail-Kontakt der BI: info@bi-boelgental.de
Das Antragsverfahren zur Abbaugenehmigung wurde eingeleitet - die Verhinderung des Vorhabens ist weiterhin möglich!
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gegner des Steinbruchs Gröningen/Bölgental, wie ihr dem Hohenloher Tagblatt am 08.12.2020 entnehmen konntet, werden die Planungsunterlagen bzgl. des Steinbruchs zwischen Gröningen/Bölgental nebst Erläuterungen ca. ab dem 09.12.2020 bis zum 15.01.2021 auf der Webseite des Landkreises Schwäbisch Hall (Link untenstehend) öffentlich zugänglich gemacht. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die Unterlagen bei der Gemeinde und beim Landratsamt in Papierform einzusehen.
Jeder hat das Recht Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen und dann seine Sorgen und seine befürchteten Beeinträchtigungen in Schriftform bis zum 15.02.2021 vorzubringen. Es ist wichtig, dass Ihr darauf achtet, dass das Schriftstück bis zum 15.02.2021 tatsächlich beim Landratsamt eingeht.
Wir werden in den nächsten Wochen für Euch Formulierungshilfen fertigen und Erklärvideos online stellen. Für Fragen etc. stehen wir Euch gerne per E-Mail unter info@biboelgental.de zur Verfügung. Gerne rufen wir Euch auf Wunsch an und helfen Euch persönlich die Einwände zu formulieren.
Leider müssen wir infolge der Pandemie auf Großveranstaltungen verzichten – für uns steht Gesundheit und Lebensqualität an erster Stelle. Gemeinsam schaffen wir die Verhinderung! Bleibt am Ball! Der gewählte Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt einmal mehr, wie wenig sich der Antragsteller für die Belange der Bürger interessiert. Nach unserer Meinung, ist der Zeitraum bewusst über die Feiertage gewählt worden, um die Tage der persönlichen Einsichtmöglichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Doch davon lassen wir uns nicht beirren.
BÜRGER für BÜRGER - Helfen wir uns selbst und warten nicht darauf, dass uns vielleicht geholfen wird!
Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Webseite des Landkreises: https://www.lrasha.de/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Link zu den Planungsunterlagen (Cloudspeicher LRA-SHA): https://cloud.lrasha.de/s/YHb5ko3jwwFQqi3
E-Mail-Kontakt der BI: info@bi-boelgental.de
Die Aktionen zur Verhinderung des Abbauvorhabens nehmen wieder Fahrt auf!
Plakatierung in den Ortsteilen der Gemeinde Satteldorf und ganz zeitgemäß - Alltagsmasken!
4. Januar 2021 um 22:25