Nachfolgend finden Sie Presseartikel und -mitteilungen sowie Leserbriefe rund um das Themenfeld "Gesteinsabbau", insbesondere zu dem Abbauvorhaben zwischen den Ortschaften Gröningen und Bölgental in der Gemeinde Satteldorf. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Inhalt der wiedergegebenen Pressetexte und verlinkten Webseiten, nicht zwangsläufige die Meinung der Bürgerinitiative widerspiegeln und verweisen dazu auf unser Impressum. Die Beiträge sind chronologisch in absteigender Reihenfolge sortiert.

Ältere Presseartikel und Leserbriefe finden sie hier: Presse Artikel bis Ende 2018


Hohenloher Tagblatt vom 10.02.2023

„Die Bagger sind vorerst gestoppt“

Steinbruch Dem Eilantrag eines Grundstückseigentümers wird stattgegeben. Gemeinde hatte ebenfalls Antrag gestellt.

Satteldorf. „Bagger gestoppt, wir freuen uns“, ist auf der Homepage und auf der Facebookseite der Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke“ zu lesen. Juristisch ausgedrückt klingt das sperriger: Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Steinbruch stattgegeben. Will heißen: Weil das Verfahren schwebte und ein Widerspruch anhängig war, durfte der Steinbruch nicht eingerichtet werden. Der Widerspruch habe deshalb mit Blick auf das Vorhaben „aufschiebende Wirkung“.

Von Landratsamt aufgehoben

Diese aufschiebende Wirkung allerdings wurde zwischenzeitlich durch die Genehmigung des Landratsamts und die Anordnung auf Sofortvollzug aufgehoben. Schön + Hippelein konnte also seine Bagger schicken, um den Oberboden auf einem Teil des Geländes beiseitezuschieben (unsere Zeitung berichtete). Währenddessen ging im Verwaltungsgericht ein Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ein. Dem wurde nun stattgegeben. Die Bagger dürfen nicht mehr weitermachen.

Dieser Eilantrag stammte übrigens nicht von der Gemeinde Satteldorf. Sie hatte zwar auch einen Antrag gestellt. Doch das Verwaltungsgericht bearbeitete offenbar zuerst den Antrag aus einem Parallelverfahren. In dem hat ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstücke von den Planungen des Steinbruchs umfasst sind, den gleichen Antrag gestellt wie die Gemeinde.

Ute Bartels


Hohenloher Tagblatt vom 08.02.2023

„Feldwege als sensibler Punkt“

Gemeinderat Auf dem Steinbruchgelände von Bölgental bei Satteldorf haben Bagger den Oberboden abgeräumt. Nun ruhen die Arbeiten wieder. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus.

Das Baustellenklo steht, das Verbotsschild auch, und die Bagger stehen noch da: Wo der Steinbruch bei Bölgental eingerichtet werden soll, ist deutlich zu sehen. Dass die Firma Schön + Hippelein die Baggerarbeiten beauftragen konnte, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hat einen Grund: Die vom Landratsamt im April erteilte Genehmigung war „vollziehbar“ geworden, obwohl die Gemeinde Satteldorf damals Widerspruch eingelegt hatte.

Doch Schön + Hippelein hatte daraufhin Sofortvollzug beantragt, den das Landratsamt wiederum genehmigt hatte – die Baufreigabe, datiert am 17. Januar, prangt als roter Punkt gut sichtbar an einer nahe gelegenen Scheune. Wobei, wohlgemerkt: Bislang handelt es sich dabei um einen sogenannten halben roten Punkt, um eine Teilfreigabe also. Die Genehmigung erhalten haben bislang nur „Erdarbeiten und Aufschlussarbeiten“, wie die vom Landratsamt unterzeichnete Genehmigung verdeutlicht.

Gemeinde legt Widerspruch ein

Für diese Arbeiten nutzte Schön + Hippelein ein Zeitfenster zwischen der Genehmigung des Landratsamts und der Entscheidung über den Widerspruch der Gemeinde – oder, korrekter gesagt, die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs. Denn den hat die Gemeinde gestellt – dem Bürgerentscheid folgend – und zwar bei der nächsthöheren Instanz, beim Verwaltungsgericht in Stuttgart (unsere Zeitung berichtete). Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat die Begründung des Antrags fristgerecht in Stuttgart abgegeben. „Wir hoffen, dass unser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vielleicht schon im Februar entschieden wird. Dann sehen wir mal, wie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausfällt“, sagte Bürgermeister Thomas Haas in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats, zu der auch viele Bürgerinnen und Bürger gekommen waren. Wird die aufhebende Wirkung dann wiederhergestellt, ist erst mal wieder Schluss mit der Baggerei.

Die Zuhörerinnen und Zuhörer erfuhren im Gemeinderat gleich auch noch die nächste Neuigkeit in Sachen Steinbruch. Es betrifft den folgerichtig nächsten Schritt im Vorgehen. Es geht um einen sensiblen Punkt: die Feldwege. Denn auch wenn der Grund und Boden, auf dem der Steinbruch erstellt werden soll, der Firma Schön + Hippelein gehört, die Feldwege, die das Gebiet durchziehen und die insbesondere dem Abtransport des Muschelkalks dienen würden, tun es nicht. Sie sind öffentlich und gehören der Gemeinde Satteldorf.

Schön + Hippelein hat nun bei der Gemeinde die Überlassung dieser Feldwege beantragt, berichtete Haas. „Wir haben diesen Antrag an den uns beratenden Rechtsanwalt zur rechtlichen Prüfung weitergeleitet. Wir sehen dann Beratung und Beschlussfassung darüber in der nächsten Gemeinderatssitzung am 27. Februar vor.“

An der Baustelle wird bis dahin nichts mehr passieren. „Uns wurde erklärt, dass der Boden fortgeschoben wurde, weil das nur bis Ende Februar, bis zum Beginn der Vegetationszeit möglich ist“, erklärt Haas. Dennoch hat die Gemeinde das Landratsamt und vor allem das Verwaltungsgericht über die rollenden Bagger informiert, „und das war gut so. Denn die Firma hat das nicht gemacht. Das Verwaltungsgericht hat das von uns erfahren“, so Haas. Die Gemeinderäte nahmen dies zur Kenntnis.

Ute Schäfer


Hohenloher Tagblatt vom 18.01.2023

„Steinbruch Bölgental: Jetzt rollen die Bagger“

In Sachen Steinbruch Bölgental setzt die Firma Schön + Hippelein auf die normative Kraft des Faktischen: Gegen die Einrichtung hat die Gemeinde Satteldorf vor Gericht zwar Widerspruch eingelegt. Doch die Bagger rollen seit Montag trotzdem. Auf einem Teil des Geländes wurde mit den Abraumarbeiten begonnen. Diese bereiten den Aufschluss des Steinbruchs vor. Die Gemeinde wurde davon fast kalt erwischt, hatte Bürgermeister Thomas Haas doch in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch gesagt, dass er sich kaum vorstellen könne, dass die Bagger anrollen, solange das Verfahren schwebe. Denn das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat noch nicht über einen Antrag der Gemeinde entschieden, bei dem es um die aufschiebende Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs gehen soll – ob also die Genehmigung des Steinbruchs, die das Landratsamt Schwäbisch Hall zuvor erteilt hatte, vollzogen werden kann oder nicht. Dass die Bagger nun rollen, erfuhr Bürgermeister Haas gleich am Montag von der Geschäftsführung von Schön + Hippelein. Dabei wurde ihm auch mitgeteilt, dass die Abraumarbeiten bis Ende Februar abgeschlossen werden sollen. Der Termin ist nicht willkürlich gewählt: Es ist aus Naturschutzgründen der spätestmögliche für diese Arbeiten. Haas fuhr noch am Montag selbst an den Ort des Geschehens, um sich ein Bild zu machen, berichtete er unserer Zeitung. Danach habe er ausführlich mit dem Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer gesprochen. Dieser werde nun im Auftrag der Gemeinde sowohl dem Verwaltungsgericht als auch dem Landratsamt mitteilen, dass die Arbeiten begonnen hätten. Er werde außerdem, so Haas, „Themen vorbringen, die aus Sicht der Gemeindeverwaltung gegen eine unmittelbare Fortführung der Arbeiten in Bölgental sprechen“. Der Bürgermeister kündigte darüber hinaus an, in der kommenden Sitzung des Gemeinderats darüber öffentlich zu berichten. Die Sitzung ist für Montag, 30. Januar, anberaumt.

Ute Schäfer/Foto: Luca Schmidt


Hohenloher Tagblatt vom 21.12.2022

„Wir lassen uns nicht entmutigen“

Streitpunkt Das Verfahren um den Steinbruch in Bölgental geht den normalen Gang: Die Firma Schön + Hippelein beantragt, das Landratsamt genehmigt und die Gemeinde widerspricht.

Die Bagger hätten in Bölgental schon rollen können. Denn das Satteldorfer Unternehmen Schön + Hippelein hatte einen „Antrag auf Sofortvollzug“, sprich auf sofortigen Start der Arbeiten am Steinbruch gestellt, und das Landratsamt hatte das genehmigt (das HT berichtete).

„Das bedeutet aber doch, dass alles losgehen kann“, fragten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung besorgt. Im Prinzip ja, antwortete Bürgermeister Thomas Haas. „Aber wir gehen nicht davon aus. Die Firma weiß ja, dass wir Widerspruch einlegen.“ Dies sei schließlich der Wille des Bürgerentscheids, an den sich Gemeindeverwaltung und Gemeinderat gebunden sehen. „Insofern gehen wir nicht davon aus, dass die Bagger bald rollen.“

Denn abgesehen davon: „In diesem Sofortvollzug geht es nur um die Grundstücke, die im Eigentum der Firma sind“, erklärte Haas. „Alle anderen sind davon ausgenommen. Auch die Feldwege im Besitz der Gemeinde.“

Denkbarer nächster Schritt sei deshalb, dass ein Antrag auf Überlassung dieser Feldwege gestellt werde. „Aber das ist noch nicht geschehen.“ Wenn die Bagger gekommen wären, „dann nur auf die Grundstücke der Firma“.

Wichtig sei allerdings, gegen den Sofortvollzug schnell Widerspruch einzulegen. Das ist in der vergangenen Woche auch passiert, denn die Gemeinderäte stimmten diesem Schritt einstimmig zu und die Verwaltung reichte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht ein, wie das im Behördendeutsch heißt.

Dass der erneute Widerspruch so schnell gehen konnte, hat einen Grund: „Der Schritt war ja erwartbar gewesen“, sagte Bürgermeister Thomas Haas zu den Gemeinderäten. „Wir haben ja auch schon darüber diskutiert. Wir haben das schon vorbereitet.“

Will heißen: Wieder einmal ist in Sachen Steinbruch alles beim Alten. Schön + Hippelein will – und die Gemeinde Satteldorf will nicht. Das Verfahren schwebt.

Dennoch hat es ein neues Level erreicht. Denn jetzt liegt der Ball beim Verwaltungsgericht in Stuttgart, das die nächsten Schritte steuert.

Damit verbindet die Gemeinde Satteldorf auch „eine gewisse Hoffnung“, sagte Haas. „Wir verlassen jetzt die Ebene des Landratsamts. Jetzt hoffen wir, dass unsere Argumente beim Verwaltungsgericht in Stuttgart anders Gehör finden. Das ist die Hoffnung, die ich habe.“

„Gute, sachliche Argumente“

Aus Sicht der Gemeinde sehe er die Chance, „dass wir unsere guten, sachlichen Argumente anders vorbringen können. Und dass sie – endlich, muss man sagen – ordentlich gewürdigt werden.“

Denn die Begründung des Landratsamts, „und das muss ich in dieser Deutlichkeit sagen“, meinte Haas im Gemeinderat, „ist aus Sicht der Gemeinde an Überheblichkeit nicht zu übertreffen. Denn wenn ich da lese, dass es die Auffassung ist, dass mögliche Rechtsmittel mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben, ist das überheblich.“ Das Landratsamt habe sich nicht mal ansatzweise mit den Sachargumenten der Gemeinde auseinandergesetzt. „Sie haben pauschal verneint, abgekanzelt und vom Tisch gewischt.“

So sei zum Beispiel das Gutachten nicht erwähnt worden, dass die Gemeinde über die Straße anfertigen ließ, die den Steinbruch erschließen soll – es ist die Kreisstraße von Bölgental nach Gröningen. „Denn diese Straße ist für den erwarteten Schwerlastverkehr nicht ausgelegt“, so Haas. „Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Wir lassen uns als Gemeinde nicht entmutigen. Wir arbeiten weiter in Richtung des Entscheids, den uns die Bürger in breiter Mehrheit vorgegeben haben. Denn wir haben stichhaltige Gründe.“

Ute Bartels


Hohenloher Tagblatt vom 03.11.2022

Betrieb für Steinbruch beantragt

Satteldorf. Die Firma Schön und Hippelein will in Bölgental einen Steinbruch betreiben und hat nun einen sogenannten Antrag auf Sofortvollzug zum Betrieb gestellt. Dies teilte Bürgermeister Thomas Haas den Satteldorfer Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung mit. Formell sei die Gemeinde an diesem Verfahren nicht beteiligt worden, berichtete Haas weiter. „Ich will es aber trotzdem bekanntgeben.“ Und weiter: „Wir haben diese Möglichkeit ja schon einmal andiskutiert. Es ist jetzt so gekommen.“

Die Gemeindeverwaltung habe sich darauf mit dem beratenden Rechtsanwalt abgestimmt, „damit wir uns vorbereiten können“. Denn falls der Antrag auf sofortigen Betrieb genehmigt werden würde, „müssten wir einen einstweiligen Rechtsschutz einlegen, damit unser Widerspruch wieder gilt und aufschiebende Wirkung hat“.

Dies, so stellte Haas klar, sei die Konsequenz aus dem Bürgerentscheid, an den sich die Gemeindeverwaltung nach wie vor gebunden sieht. „Jetzt bleibt es abzuwarten, wie es weitergeht.“

Haas teilte den Gemeinderäten weiter mit, dass es Ende September ein Gespräch mit der Firma Schön und Hippelein und der Gemeindeverwaltung gegeben habe. Das habe im Rathaus stattgefunden, die jeweiligen Rechtsberater waren mit dabei. „Es gab das Gespräch, weil mit mir eine neue Person mit dabei ist.“

Zudem habe es bei Schön und Hippelein einen Anwaltswechsel gegeben. Der neue Anwalt war ebenfalls mit dabei. „Da haben sich alle kennengelernt und wir haben uns ausgetauscht“, berichtete Haas. In dem Gespräch habe man die unterschiedlichen Standpunkte noch mal deutlich gemacht. Insgesamt sei es ein „gutes Gespräch mit ordentlicher Gesprächsgrundlage“ gewesen. „Das war’s. Mehr gibt es darüber nicht zu berichten.“

Ute Bartels


Hohenloher Tagblatt vom 30.07.2022

„Gute Gründe“ gegen den Steinbruch

Der Gemeinderat in Satteldorf verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Widerspruch der Kommune gegen die Genehmigung des geplanten Steinbruchs in Bölgental. Von Ute Bartels

Die Entscheidung des Landratsamts ist rechtswidrig“, erklärte Satteldorfs Bürgermeister Thomas Haas in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Die Voraussetzungen für eine Genehmigung liegen nicht vor.“ Die Rede war – wieder einmal – vom geplanten Steinbruch in Bölgental. Den hatte das Landratsamt unlängst genehmigt, die Gemeinde hatte dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt (unsere Zeitung berichtete). Nun ging es im Gemeinderat darum, diesen Widerspruch zu begründen. Die Gemeinde Satteldorf lässt sich in dem Genehmigungsverfahren von einem Stuttgarter Rechtsanwalt beraten – Dr. Reinhard Heer (Foto) ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und war zur Gemeinderatssitzung gekommen.

Fehler des Landratsamts?

Er legte den Gemeinderäten und Zuhörern die Gründe dar, warum das Landratsamt seiner Auffassung nach das Einvernehmen der Gemeinde zu Unrecht ersetzt habe, wie das im Behördendeutsch heißt. Im Klartext bedeutet es: Die Behörde hätte die Ablehnung aus Satteldorf nicht durch eine Genehmigung aus Schwäbisch Hall ersetzen dürfen.

Denn die Gemeinde habe, dieser Auffassung ist der Rechtsanwalt, „gute Gründe“, gegen den Steinbruch zu sein. „Diese Gründe hat das Landratsamt in seine Genehmigung offenbar nicht einfließen lassen“, sagte Heer. Das fange bei den gemeindlichen Gutachten an, die das Landratsamt in seiner Begründung weder gewürdigt noch erwähnt habe, und höre nicht bei den Straßen auf, die mit dem Schwerlastverkehr völlig überfordert wären. Das Landratsamt habe bei seiner Entscheidung also nicht alle Belange umfassend abgewägt – auch dies mache die Entscheidung rechtswidrig.

Der Widerspruch der Gemeinde stehe auf mehreren Beinen, erläuterte Heer weiter und führte die Gemeinderäte tief ins Verwaltungsrecht. Denn wichtig ist zum Beispiel, ob der Steinbruch ein privilegiertes Vorhaben ist, also ob er auf dem freien Feld, im sogenannten Außenbereich, überhaupt angelegt werden darf. Und auch wenn ein Steinbruch auf den Standort des Rohstoffvorkommens angewiesen sei, so gelte es doch zu prüfen, ob ein alternativer Standort nicht auch möglich wäre.

Raumordnerisch unzulässig

Ganz abgesehen davon ist laut Regionalplan das Gebiet kein „Vorranggebiet“ für Rohstoffe, sondern nur ein „Sicherungsgebiet“, was ein entscheidender Unterschied sei. Denn in diesem Fall müssen im Verfahren konkurrierende Nutzungen mit abgewogen werden. Und immerhin seien die Ackerflächen, die dem Steinbruch zum Opfer fallen würden, im Flächennutzungsplan als solche ausgewiesen. Der Steinbruch widerspreche damit den Zielen der Raumordnung und sei deshalb raumordnerisch „unzulässig“, so Rechtsanwalt Heer.

Ein weiteres Argument, das die Gemeinde bereits zuvor angeführt und mit Gutachten untermauert hatte und das vom Landratsamt nicht genügend gewürdigt worden sei, hänge mit der Verkehrsverbindung zusammen. Denn weder die Feldwege noch die Kreisstraße, die den Schwerlastverkehr aus dem Steinbruch fassen müssten, seien für diese Belastung ausgelegt, argumentiert die Gemeinde. Darüber hinaus gebe es auf der schmalen Straße zu wenig Platz. Zwar geht das Landratsamt davon aus, dass Haltebuchten ausreichen, um den Verkehr fließen zu lassen. „Doch wie viele Buchten soll es geben und wo sollen sie angelegt werden? Das wurde nicht dargestellt“, so Heer. „Denn immerhin wird dafür wohl privater Grund benötigt werden.“ Die Gemeinderäte waren mit den Ausführungen – der Entwurf des Widerspruchs zählt 35 Seiten – zufrieden und verabschiedeten ihn einstimmig.


Hohenloher Tagblatt vom 27.04.2022

„Die Genehmigung wird erteilt“

Verfahren - Das Landratsamt genehmigt den Steinbruch in Bölgental. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass er auch kommt, betont die Bürgerinitiative. Der Gemeinderat fühlt seine Anliegen nicht gewürdigt. Von Ute Bartels

Die Firma Schön + Hippelein freut sich: Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat ihren Antrag auf einen Steinbruch in Bölgental, auf „unser Zukunftsprojekt“, so das Satteldorfer Natursteinunternehmen, positiv beschieden. Das Amt hat die Genehmigung als amtliche Bekanntmachung online gestellt. „Die Genehmigung wird erteilt“, heißt es dort im Bürokratendeutsch, durchsetzt von vielen Paragraphennennungen und Abkürzungen. Und: „Das Einvernehmen der Gemeinde Satteldorf wird ersetzt.“ Will heißen: Die Genehmigung des Landratsamts ersetzt die Entscheidung des Satteldorfer Gemeinderats, der sich einstimmig gegen den Steinbruch ausgesprochen hatte. „Diese klare Genehmigung ist aus unserer Sicht sehr ernüchternd“ – so nimmt der Satteldorfer Bürgermeister Thomas Haas Stellung zu der Entscheidung, die sich klar gegen den Willen der Satteldorfer Bürger stellt. Das zeigte sich in einem Bürgerentscheid vor knapp vier Jahren.

Unsere Argumente sind alle mehr oder weniger abgekanzelt worden.“

Thomas Haas Bürgermeister von Satteldorf

Haas hat die Begründung der Entscheidung bereits durchgeblättert – es sind 109 Seiten: „Aus unserer Sicht sind ganz klar unsere Argumente nicht berücksichtigt worden. Wir sehen hier keine sachgerechte Würdigung“, sagt er. Und weiter: „Unsere Argumente sind alle mehr oder weniger abgekanzelt worden.“

Ähnliches bedauert auch die Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke!“. Für sie sind die Genehmigung „enttäuschend“ und das Verfahren „intransparent“, „anderswo geht das deutlich besser“. Und weiter: „Die Bürger wurden offensichtlich nicht wahrgenommen. Es wurde nicht einmal die Anzahl der Einwendungen aufgenommen. Die meisten Einwendungen wurden pauschal zusammengefasst und teilweise überhaupt nicht abgehandelt. Das Landratsamt hat es sich hier zu Lasten der Bürger sehr einfach gemacht.“

Die Unterlagen der Genehmigung werden jetzt vom von der Gemeinde beauftragten Anwalt gründlich geprüft, teilt Haas mit, „denn natürlich kann man gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Und da kommt es auf die Argumente an.“

Für Schön + Hippelein freilich ist die Sache klar: „In der Genehmigung wird festgestellt und rechtlich ausführlich begründet, dass das in den Antragsunterlagen detailliert dargestellte Vorhaben unweltverträglich ist und in jeder Hinsicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“

Zieldatum 16. Mai

Wie es jetzt weitergeht, entscheidet aber erst einmal der Satteldorfer Gemeinderat. „Das Zieldatum ist der 16. Mai, das ist die nächste Gemeinderatssitzung. Bis dahin bereiten wir das vor, und dann entscheiden wir gemeinsam – auch über die Rechtsmittel“, sagt Thomas Haas. Um keine Fristen verstreichen zu lassen, will die Verwaltung aber vorab fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die Begründung des Widerspruchs obliege dann allerdings dem Gemeinderat. Der Widerspruch an sich greife dem Ratsvotum wohl nicht voraus, so der Bürgermeister: „Ich bin zuversichtlich, dass Verwaltung und Gemeinderat da auf einer Linie liegen. Denn immerhin ist der Bürgerentscheid unsere gemeinsame politische Richtschnur.“

Während sich die Antragstellerin, die Firma Schön + Hippelein, freut, dass „dieser Genehmigungsbescheid die Arbeitsplätze in unserem Unternehmen am Standort Satteldorf langfristig sichert“, drückt die Bürgerinitiative ihr Bedauern aus. Sie betont aber: „Die Genehmigung heißt noch lange nicht, dass der Steinbruch sicher umgesetzt werden kann. Schließlich gehören dem Unternehmen noch nicht alle Flächen und Wege im geplanten Abbaugebiet. Nach unserer Meinung ist daher eine Verhinderung nach wie vor möglich!“

Unterlagen liegen zur Einsicht aus

Bis 10. Mai liegen die Begründung der Genehmigung und die anderen Unterlagen im Rathaus in Satteldorf und im Landratsamt zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Personen, die gegen den Antrag Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründungen auch beim Landratsamt anfordern. Der Bescheid ist außerdem auch hier einzusehen: www.uvp-verbund.de/Startseite (Stichwort „Bölgental“ suchen lassen). uts


 

Hohenloher Tagblatt vom 27.05.2021 Leserbrief

„Das ist lebendige Demokratie“

Zum Thema Steinbruch Bölgental und Bürgerinitiative:
Ich bin Einwohner des Ortes Gröningen und kein Mitglied der Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental - Nein Danke!“ e. V. Aus diesem Grunde möchte ich heute den Aktiven dieser Initiative für die Gründung, dem zeitraubenden Arbeitseinsatz bis hin zum Zustandekommen des Bürgerentscheides meinen herzlichen Dank aussprechen.

„Es ist das Recht jedes Einzelnen einseitigem Unternehmensinteresse zu widersprechen.“

Ohne die Bürgerinitiative wäre der Antrag der Firma Schön & Hippelein GmbH & Co KG auf Erteilung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs und eines Schotterwerkes in Bölgental still und leise, ohne die Interessen der Bürger zu berücksichtigen, vom Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt worden.

Trotz der umfangreichen Gutachten des Antragstellers, die das Gegenteil beweisen sollen, wäre die einzigartige Natur in den idyllischen Tälern von Gronach und Jagst, die herrlichen Wanderwege, die Attraktivität der Hammerschmiede und somit ein über die Region hinaus bekanntes Naherholungsgebiet stark geschädigt oder ganz verloren gegangen.

Durch das geplante hohe Verkehrsaufkommen (circa 500 Lkw pro Tag Schwerlast-Verkehr), das durch Gröningen und über die engen, unübersichtlichen Kreisstraßen geführt werden soll, werden die Fußgänger stark gefährdet.

Die Lärmbelästigung und der Feinstaub würden die ruhigen und lieblichen Ortsteile in diesem idyllisch ländlichen Raum für immer zerstören. Dazu kommt: Über Jahrzehnte hinweg wurde unter hohem finanziellen Aufwand Gröningen und Bölgental als interessantes, familienfreundliches Wohngebiet ausgebaut und gefördert.

Besonders dem Landratsamt Schwäbisch Hall und dem Antragsteller sowie all denjenigen, die der Bürgerinitiative und den Teilnehmern des Bürgerentscheids – allen, die negativ gegen den Antrag von Schön & Hippelein gestimmt haben –, feindlich und abwertend gegenüberstehen, möchte ich gerne sagen: „Das ist lebendige Demokratie, und es ist das Recht jedes Einzelnen der Genehmigung durch eine Behörde sowie einseitigem Unternehmensinteresse zu widersprechen.“

Mir persönlich bleibt nur der Wunsch, dass dieser Antrag in der jetzigen Form nicht genehmigt wird.
Peter Wirsching, Gröningen


 

Hohenloher Tagblatt vom 21.05.2021

21.05.2021 CRAILSHEIM
Wackler wendet sich ans RP

Verfahren In Sachen Steinbruch Bölgental liegt die Gemeinde Satteldorf mit dem Landratsamt im Clinch.

Satteldorf. Die Online-Konsultationen zum geplanten Steinbruch bei Bölgental sind mittlerweile über die Bühne gegangen – doch wie sie abliefen, war ungenügend. Davon jedenfalls ist die Gemeinde Satteldorf überzeugt. Wie Bürgermeister Kurt Wackler den Gemeinderäten mitteilte, habe das Landratsamt im Verfahren nicht alle Informationen öffentlich zur Verfügung gestellt. Denn die Stellungnahmen und die rechtlichen Würdigungen der Gemeinde Satteldorf seien „explizit nicht dabei“ gewesen, berichtete Wackler.

Die Gemeinde habe dies gleich zu Beginn des Konsultationsverfahrens moniert, doch ohne Erfolg. Wackler: „Das Landratsamt hat da einen anderen Standpunkt. Es begründete das Fehlen des Satteldorfer Standpunkts mit dem Umstand, dass die Gemeinde schon zuvor im Behördenverfahren angehört worden sei.“

„Vorgehen nicht in Ordnung“
Allerdings waren die Stellungnahmen des Antragstellers, der Firma Schön + Hippelein, dabei. „Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Wenn das eine veröffentlicht wird, muss auch das andere veröffentlicht werden. Sonst ist die Darstellung einseitig“, so der Bürgermeister. „Dieses Vorgehen halte ich für nicht in Ordnung, denn so ist das Verfahren weder objektiv noch transparent.“ Die Gemeinde habe das Landratsamt deshalb schriftlich und mit Fristsetzung gebeten, seine Haltung zu ändern und die Konsultation erneut abzuhalten – dann aber unter Offenlegung aller Unterlagen.

„Doch das Landratsamt hat den Termin einfach verstreichen lassen“, berichtete Wackler. Er habe sich deshalb ans Regierungspräsidium (RP) gewandt und um Prüfung des Vorgangs gebeten. Er habe Regierungspräsident Wolfgang Reimer auch direkt angesprochen. Die Gemeinde wolle den Vorgang damit aktenkundig machen. „Ich bin gespannt, wie das Regierungspräsidium reagiert.“

Wenn es Neuigkeiten gebe, werde er den Gemeinderat wieder informieren. Ute Schäfer


 

Satteldorfer Gemeindeblatt vom 14.05.2021

Mitteilungsblatt der Gemeinde Satteldorf zur Online-Konsultation

Durchführung der Online-Konsultation zum Genehmigungsverfahren Steinbruch Bölgental

Bis 7. Mai 2021 waren über die Homepage des Landratsamts Schwäbisch Hall Unterlagen im Rahmen der Online-Konsultation zur beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs und eines Schotterwerks bzw. einer mobilen Brecher- und Klassieranlage auf Gemarkung Gröningen, Gemeinde Satteldorf (Steinbruch Bölgental) eingestellt. Aus Sicht der Gemeinde waren die eingestellten Unterlagen unvollständig.

Die Online-Konsultation ersetzt den durchzuführenden Erörterungstermin. Im Rahmen eines Erörterungstermins werden auch die im Rahmen der Behördenbeteiligung von den jeweiligen Behörden vorgebrachten Einwendungen dargelegt und erörtert. Nichts anderes dürfte für die Abwicklung im Rahmen einer Online-Konsultation gelten. In den veröffentlichten Unterlagen fehlten die von der Gemeinde Satteldorf abgegebene Stellungnahme vom 12. November 2020, einschließlich mit vorgelegter Gutachten sowie die Stellungnahme der Gemeinde vom 05.02.2021 samt der vorgelegten Stellungnahme der Bernhard Gruppe ZT GmbH.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall als Genehmigungsbehörde war trotz wiederholter Intervention der Gemeinde und des unsere Interessen vertretenden Anwalts nicht bereit, diese Unterlagen in die Online-Konsultation aufzunehmen. Fragwürdig erscheint besonders, dass Erwiderungen und rechtliche Einschätzungen der anwaltlichen Vertretung des Antragstellers sowie fachliche Einzelstellungnahmen seiner Gutachter veröffentlicht wurden, die sich auf die Stellungnahmen der Gemeinde beziehen.

Aus diesem Grund bieten wir jedem interessierten Bürger die Einsichtnahme in diese Unterlagen an. Melden Sie sich bitte ggf. im Rathaus Satteldorf, bei Herrn Diem (Hauptamtsleiter) unter Tel. 07951 4700-20 zwecks Terminabstimmung.

Wir halten die Offenlegung auch dieser Unterlagen im Sinne der Transparenz für notwendig. Die rechtliche Tragweite wird im weiteren Verfahren zu klären sein.


 

Satteldorfer Gemeindeblatt vom 14.05.2021

Mitteilungsblatt der Gemeinde Satteldorf zur Online-Konsultation

Durchführung der Online-Konsultation zum Genehmigungsverfahren Steinbruch Bölgental

Bis 7. Mai 2021 waren über die Homepage des Landratsamts Schwäbisch Hall Unterlagen im Rahmen der Online-Konsultation zur beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auf Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs und eines Schotterwerks bzw. einer mobilen Brecher- und Klassieranlage auf Gemarkung Gröningen, Gemeinde Satteldorf (Steinbruch Bölgental) eingestellt. Aus Sicht der Gemeinde waren die eingestellten Unterlagen unvollständig.

Die Online-Konsultation ersetzt den durchzuführenden Erörterungstermin. Im Rahmen eines Erörterungstermins werden auch die im Rahmen der Behördenbeteiligung von den jeweiligen Behörden vorgebrachten Einwendungen dargelegt und erörtert. Nichts anderes dürfte für die Abwicklung im Rahmen einer Online-Konsultation gelten. In den veröffentlichten Unterlagen fehlten die von der Gemeinde Satteldorf abgegebene Stellungnahme vom 12. November 2020, einschließlich mit vorgelegter Gutachten sowie die Stellungnahme der Gemeinde vom 05.02.2021 samt der vorgelegten Stellungnahme der Bernhard Gruppe ZT GmbH.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall als Genehmigungsbehörde war trotz wiederholter Intervention der Gemeinde und des unsere Interessen vertretenden Anwalts nicht bereit, diese Unterlagen in die Online-Konsultation aufzunehmen. Fragwürdig erscheint besonders, dass Erwiderungen und rechtliche Einschätzungen der anwaltlichen Vertretung des Antragstellers sowie fachliche Einzelstellungnahmen seiner Gutachter veröffentlicht wurden, die sich auf die Stellungnahmen der Gemeinde beziehen.

Aus diesem Grund bieten wir jedem interessierten Bürger die Einsichtnahme in diese Unterlagen an. Melden Sie sich bitte ggf. im Rathaus Satteldorf, bei Herrn Diem (Hauptamtsleiter) unter Tel. 07951 4700-20 zwecks Terminabstimmung.

Wir halten die Offenlegung auch dieser Unterlagen im Sinne der Transparenz für notwendig. Die rechtliche Tragweite wird im weiteren Verfahren zu klären sein.


 

Hohenloher Tagblatt vom 28.04.2021

Interessen stoßen im Naturidyll aufeinander

Infrastruktur Der Albverein fürchtet um die Wanderwege und zeigt dies bei einem Spaziergang rund um den geplanten Steinbruch von Bölgental. Von Ute Schäfer

Die Vögel zwitschern, Buschwindröschen und Lerchensporn blühen, der Waldboden ist so saftig grün, wie er es nur im Frühling sein kann. Dass der Vorfrühling gerade an Jagst und Gronach berauschend schön sein kann, wissen Lothar Schwandt und Jürgen Buscher. Deshalb haben sie zum Spaziergang an Jagst und Gronach geladen. Die beiden kennen dort jeden Steig, denn beide engagieren sich beim Schwäbischen Albverein. Sie haben dort Wanderwege ertüftelt und Karten erstellt. Buscher ist Vorsitzender der Ortsgruppe Satteldorf,  Schwandt ist stellvertretender Gauvorsitzender. Treffpunkt sind die fünf Linden kurz vor Bölgental, jede für sich schon ein Naturdenkmal.

Steinbruchareal umrunden
Die Route: Hinunter zur Jagst, unter der Autobahn durch bis zur Gronach und kurz vor der Hammerschmiede wieder hinauf auf die Höhe, wo die fünf Linden schon von weitem zu sehen sind. Damit wird im Prinzip die Fläche umrundet, auf der der große Steinbruch geplant ist, für den derzeit das Genehmigungsverfahren läuft. Um dieses Vorhaben geht es nun Schwandt und Buscher – wohl wissend, dass der Zeitpunkt der öffentlichen Einsprüche längst schon verstrichen ist. „Aber dennoch glauben wir, dass die Themen Naturschutz und Wanderwege in der Diskussion bis jetzt zu wenig gehört wurden“, sagt Schwandt.

Sie kommen an kleinen Wiesen vorbei, an großen Bäumen, und unten am Fluss blühen die Sumpfdotterblumen. Buchfinken sind zu hören, ein Habicht fliegt auf, ein Eichelhäher schimpft. „Die Natur ist hier auch deshalb wertvoll, weil viele verschiedene Lebensräume eng beieinander liegen“, erläutert Buscher. Da ist der Fluss und seine Ufer, da sind die Hänge, die zum Teil extensiv bewirtschaftet sind, das sind die so genannten Klebwälder, die im Wortsinn an den Prallhängen kleben.

Dass hier auf der anderen Seite ein Steinbruch geplant ist, mit Sprengungen, Schotterwerk und riesigen LKW, das kann man sich kaum vorstellen. Der Frühlingsruf der Meisen jedenfalls wäre wohl nicht mehr zu hören. „Man weiß ja auch nicht, wie sich der Staub verteilt und ob das der Natur schadet“, sagt Buscher.

Der Albverein befürchtet auch, „dass der Steinbruch die Wanderwege beeinträchtigt“, so Schwandt. Denn die Flusstäler zwischen Bölgental und Gröningen sind, wenn man so will, der Hotspot der hiesigen Wanderwege. Alle führen hier durch. Die Schilder zeigen es an: Jakobsweg, Main-Donau-Bodensee-Weg, Jagststeig, Europäischer Fernwanderweg. Es würde bedeuten, so Schwandt und Buscher, dass die Wege gesperrt werden müssten, wenn im Steinbruch gerade gesprengt wird.

...

Das Gebiet an den Flüssen ist jeweils etwa zur Hälfte als Natur- und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, erläutert Schwandt: „Und zum Steinbruch gibt es an manchen Stellen keinen Übergangsstreifen.“ Doch als die Flächen vor gut 15 Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurden, da sei das Gebiet dahinter in Regionalplan bereits als Rohstoffsicherungsfläche eingestellt gewesen. „Dabei wird deutlich, dass beide Interessen zusammenstoßen müssen“, sagt er und prognostiziert: „Da muss sich das Landratsamt viel einfallen lassen, um eine Zu- oder Absage des Steinbruchs zu begründen.“

Zum gesamten Artikel: 20210428_HT_Artikel_Interessen stoßen im Naturidyll aufeinander


 

23.04.2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Satteldorf zur Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021

Bürgerentscheid zum geplanten Steinbruch Bölgental

Mit dem Bürgerentscheid vom 1. Juli 2018 wurde die Haltung und die Vorgehensweise der Gemeinde Satteldorf bezüglich des projektierten Kalksteinabbaus bei Bölgental mit einem sehr eindeutigen Ergebnis festgelegt und anstelle eines Gemeinderatsbeschlusses entschieden. Das eindeutige Abstimmungsergebnis — über 2/3 der WählerInnen (67,7 %) — besagt, dass die Gemeinde Satteldorf das rechtlich Mögliche unternimmt, um den projektierten Kalksteinabbau bei Bölgental zu verhindern.

Diese Festlegung gilt auch über die nach der Gemeindeordnung geltende Bindungsfrist von drei Jahren hinaus, soweit kein anderslautender oder diese Festlegung ändernde Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt. Wie Bürgermeister Kurt Wackler feststellte, ist daher aktuell kein weiterer Beschluss erforderlich, bis auf Weiteres gilt das Ergebnis und die Feststellung der Haltung der Gemeinde aus dem Bürgerentscheid vom 01.07.2018.


 

Hohenloher Tagblatt vom 23.04.2021

Es besteht kein Handlungszwang

Kommunalpolitik Der Geltungszeitraum des Bürgerentscheids zum Steinbruch in Satteldorf läuft ab. Braucht es einen neuen? Nein, sagt Bürgermeister Kurt Wackler. Von Ute Schäfer

In der Gemeindeordnung ist es klar geregelt: Ein Bürgerentscheid gilt drei Jahre. Danach kann der Entscheid durch einen Beschluss des Gemeinderats geändert oder rückgängig gemacht werden. Im Fall des Satteldorfer Bürgerentscheids zum Steinbruch in Bölgental ist diese Dreijahresfrist bald abgelaufen, teilte Bürgermeister Kurt Wackler den Gemeinderäten in deren jüngsten Sitzung mit.

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Alles bleibt beim Alten
Muss nun ein neuer Bürgerentscheid her? Nein, sagt Bürgermeister Kurt Wackler. Ein Gemeinderat kann zwar nach drei Jahren eine andere Gangart als die im Bürgerentscheid vorgegebene wählen. Er muss aber nicht. Und solange nichts geändert wird, gilt der Bürgerentscheid weiter. Dies ergebe sich zwingend „aus den allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen der Gemeindeordnung“. Maßgebend sei weiterhin die Haltung der Gemeinde, die sich aus dem Bürgerentscheid ergibt. Diese Haltung müsse auch nicht durch einen weiteren Entscheid „manifestiert“ werden, so Wackler. „Die Frage würde sich erst stellen, wenn im Gemeinderat eine anderslautende Festlegung beschlossen würde.“ Doch die wird wohl nicht kommen: In den vergangenen Sitzungen gab aus den Reihen der Gemeinderäte keinen Antrag auf einen
anderslautenden Beschluss. Und auch die Verwaltung werde keinen stellen, so Wackler. Die Gemeinderäte nahmen die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

Zum gesamten HT-Artikel: 20210423_HT_Artikel_Es besteht kein Handlungszwang


 

Hohenloher Tagblatt vom 25.03.2021

25.03.2021 KREISGEMEINDEN

„Mit dem Online-Verfahren bleibt das Geschmäckle“

Einwände Erörterungstermin zum Steinbruch Bölgental findet nur digital statt. Dies wird in Satteldorf bedauert.

Satteldorf. Mit dem jetzt vorgesehenen Verfahren einer Online-Anhörung sind weder die Bürgerinitiative „Steinbruch Bölgental – Nein Danke!“ noch Satteldorfs Bürgermeister Kurt Wackler einverstanden. Denn dass die über 700 Einwendungen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegen den Steinbruch in Bölgental nicht im direkten Kontakt abgehandelt werden sollen, sei bedauerlich und weder transparent, noch der Tragweite der Entscheidung angemessen, schreiben Bürgermeister und Bürgerinitiative in ihren Stellungnahmen zum Verfahren.

Sie finden ähnliche Worte. Bürgermeister Kurt Wackler: „Mit dem Online-Verfahren bleibt das ,Geschmäckle’, dass die Dinge hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Dieser Eindruck darf gar nicht entstehen, daran müsste es auch dem Landratsamt als Entscheidungsbehörde gelegen sein.“

Und die Bürgerinitiative: „Durch die Wahl des Verfahrens bleibt nach unserer Auffassung ein ,Gschmäckle’ zurück!“ Und weiter heißt es wortwörtlich: „Für viele Mitbürger- / innen stellt die Teilnahme an einer Onlinekonsultation eine erhebliche Hürde dar – sei es durch fehlende Technik, wie beispielsweise einem limitierten Internetzugang oder einfach durch das Fehlen der notwendigen Kenntnisse.“

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Die Bürgerinitiative bedauert dies: „Die Bürger müssen in einer derart brisanten Angelegenheit die Möglichkeit erhalten, ihre Fragen und Befürchtungen im Rahmen einer persönlichen Erörterung zu klären. Nur so kann auch die notwendige Akzeptanz für ein transparentes, offenes Verfahren ohne Bevorteilung der einen oder anderen Seite erzielt werden.“ Auch Bürgermeister Wackler bedauert, dass die vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit ihren Einwendungen im Erörterungsprozess so nicht genügend wahrgenommen werden. Ute Schäfer

Hohenloher Tagblatt vom 25.03.2021 „„Mit dem Online-Verfahren bleibt das Geschmäckle“


 

Hohenloher Tagblatt vom 19.03.2021

19.03.2021 CRAILSHEIM

"Thema Steinbruch Bölgental wird online erörtert"

Satteldorf. Das Landratsamt hat den Erörterungstermin zum Thema Steinbruch Bölgental in Satteldorf wegen Corona abgesagt. Der Termin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Damit stelle das Amt den Betroffenen eine „formwahrende Alternative“ zur Verfügung. Will heißen: Die Betroffenen könnten online – schriftlich oder elektronisch – Beteiligungsrechte wahrnehmen, „bei denen eigentlich eine physische Anwesenheit nötig ist“, heißt es in der Bekanntmachung. Wie genau diese Onlinekonsultation aussieht, will das Landratsamt noch mitteilen. uts

Hohenloher Tagblatt vom 19.03.2021 „Thema Steinbruch wir online erörtert“


 

Hohenloher Tagblatt vom 25.02.2021

25.02.2021 KREISGEMEINDEN

„Wie kam es zu dieser Kehrtwende?“

Verkehr Die Bölgentaler Kreisstraße erreicht den Kreistag. Die Fraktion der Grünen/ÖDP widmet sich dem Schwerlastverkehr, der durch den geplanten Steinbruch zu erwarten ist. Von Ute Schäfer

Die Fraktion der Grünen/ÖDP im Kreistag hat an Landrat Bauer eine Anfrage gestellt. Das Thema: die Kreisstraße K 2508, die den Verkehr eines möglichen Steinbruchs bei Bölgental aufnehmen muss. Wie berichtet, will die Firma Schön + Hippelein den Schwerlastverkehr ihres geplanten Steinbruchs über diese Straße ableiten. Diese Straße verbindet Bölgental und Gröningen und ist ziemlich kurvig, was auch der Topografie geschuldet ist.

Mit wie viel Schwerlastverkehr müsste überhaupt gerechnet werden? Hans-Joachim Feuchter Fraktionssprecher

Das Straßenbauamt hatte darin erklärt, grundsätzlich keine Einwände gegen den Steinbruch bzw. den Steinbruchverkehr auf der Kreisstraße zu haben.

Dieses Statement des Straßenbauamts wurde Anfang Februar auch im Gemeinderat in Satteldorf diskutiert. Es sei ein „No-Go“, hatte etwa Bürgermeister Kurt Wackler damals gesagt und sich gewundert, wie das Straßenbauamt zu dieser Beurteilung kommen konnte. Immerhin habe es in der Vergangenheit noch ganz anders geurteilt.

Dies hat nun die Fraktion der Grünen/ÖDP im Kreistag zum Anlass genommen, das Thema ihrerseits aufzugreifen. „Die Kreisstraße – das ist unsere Zuständigkeit“, sagte Fraktionssprecher Hans-Joachim Feuchter dazu. In der Anfrage will die Fraktion wissen, wie es zu der Kehrtwende des Straßenbauamts gekommen sei und welche Untersuchungen es wann und mit welchem Aufwand gegeben habe.

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Hohenloher Tagblatt vom 25.02.2021 „Wie kam es zu dieser Kehrtwende?“


 

Mitteilungsblatt Gemeinde Satteldorf vom 05.02.2021

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren geplanter Muschelkalkabbau bei Bölgental

Am 10.11.2020 hatte der Gemeinderat ausführlich über die Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag zum Aufschluss und Betrieb eines Steinbruchs mit Gesteinsaufbereitungsanlagen in der Lagerstätte Satteldorf/Bölgental beraten, Stellung genommen und die Erteilung des Einvernehmens abgelehnt (wir berichteten ausführlich im Mitteilungsblatt). Mittlerweile wurden die Planunterlagen ergänzt und insbesondere die Anträge zum Bau eines Material- und Baustellencontainers und eines Dieseltanks der Eigenverbrauchstankstelle eingefügt. Parallel lief die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 15.01.2021 im Landratsamt Schwäbisch Hall und im Rathaus Satteldorf, wobei Einwendungen noch bis zum 15.02.2021 vorgetragen werden können. Es bestand auch die Möglichkeit, die Antragsunterlagen elektronisch auf der Homepage des Landratsamts und auch auf dem UVP-Portal der Länder während der Auslegungsfrist einzusehen. Mit Schreiben vom 09.12.2020 hat das Landratsamt die ergänzenden Planunterlagen mit den Anträgen zum Bau eines Material- und Baustellencontainers und eines Dieseltanks für die Eigenverbrauchstankstelle erhalten. Es wurde um abschließende Stellungnahme gebeten.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, das notwendige Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch auch zu den geplanten, ergänzten Vorhaben nicht zu erteilen. Die im November bereits vorgelegte Stellungnahme wurde ebenso einstimmig bekräftigt sowie eine ergänzende Stellungnahme festgelegt. Gegenüber der ursprünglichen Stellungnahme wurde insbesondere ergänzend und deutlich bekräftigt, dass die Kreisstraße K2508 zwischen Gröningen und Bölgental nicht geeignet ist, den zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Schwerlast-LKW zu bewerkstelligen. Nicht nachvollzogen werden konnte die im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahme des Straßenbauamtes als Straßenbaulastträger, die entgegen einer anders lautenden Stellungnahme im Vorfeld des Verfahrens nun eine Geeignetheit der Straße in den Raum stellt, soweit verschiedene Nebenbestimmungen und Auflagen erfüllt werden. Zur Bekräftigung der gemeindlichen Auffassung wird derzeit eine gutachterliche Stellungnahme durch das Planungsbüro Bernhard aus Aalen im Auftrag der Gemeinde erarbeitet. Das erfahrene Verkehrsplanungsbüro kommt in seinen Untersuchungen zum eindeutigen Ergebnis, dass die Straße sowohl von der Tragfähigkeit als auch von der Straßenbreite den Schwerlastverkehr, insbesondere auch einen möglichen Begegnungsverkehr, nicht bewältigen kann. Mit Blick auf mittlerweile vorliegende Stellungnahmen verschiedener Behörden wurden auch die gemeindlichen Bedenken hinsichtlich landwirtschaftlicher und wasserwirtschaftlicher Belange, regionalplanerischer Gesichtspunkte, aber insbesondere auch der Umweltbelange mit Blick auf das angrenzende FFH-Gebiet nochmals bekräftigt und ergänzt.


 

Hohenloher Tagblatt vom 09.02.2021

09.02.2021 KREISGEMEINDEN

Steinbruch Bölgental „Das kann es ja nicht sein“

Der Antrag auf Genehmigung ist leicht verändert worden, deshalb wurde er dem Satteldorfer Gemeinderat erneut vorgelegt. Der Bürgermeister ist mit der Arbeit des Landratsamts unzufrieden.
Von Ute Schäfer

Die Satteldorfer Firma Schön + Hippelein will bei Bölgental Muschelkalk abbauen, der Genehmigungsantrag durchläuft gerade das sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (siehe Infokasten). Nun hat die Firma dem Antrag zwei Details hinzugefügt: Der Steinbruch zwischen Jagst und Gronach soll auch einen Baustellencontainer und einen Dieseltank für eine Eigenverbrauchstankstelle erhalten. Dies hat zur Folge, dass den Behörden der ergänzte Antrag noch einmal zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Er kam deshalb auch noch einmal auf den Tisch der Satteldorfer Gemeinderäte.

Es ist ein No-Go, wie das Landratsamt mit dieser Fragestellung umgeht.
Kurt WacklerBürgermeister Gemeinde Satteldorf

Die lehnten den ergänzten Antrag einstimmig ab. Das war vorauszusehen, denn das Gremium ist an den Bürgerentscheid gebunden, der von der Gemeinde verlangt, alles rechtlich Mögliche zu tun, um
den Steinbruch zu verhindern. Deshalb hatten sie auch schon den ersten Antrag im November abgelehnt.

Verfahren zum Schutz des Menschen

Ein wichtiger Satz fiel fast am Schluss der Debatte, und er kam von Gemeinderätin Stefanie Rein-Häberlen: „Es ist schon traurig, dass in der Stellungnahme des Straßenbauamts weder Fußgänger noch Fahrradfahrer auch nur mit einem Wort erwähnt sind. Dabei müsste ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren genau das tun – den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Dazu ist es ja da.“

Zum Artikel 20210209_HT_Artikel_Der Bürgermeister ist mit der Arbeit des Landratsamts unzufrieden.pdf


 

Bürger können sich informieren
Genehmigungsverfahren - 13 Aktenordner stehen im Sitzungssaal des Satteldorfer Rathauses und warten auf Leser.
Das Thema: der Steinbruch in Bölgental. Der Zeitpunkt der Einsichtnahme ist umstritten. Von Ute Schäfer

Hohenloher Tagblatt vom 18.12.2020

„Wichtige Informationen fehlen“
Bauvorhaben - Der Satteldorfer Gemeinderat versagt das Einvernehmen zum Kalksteinbruch bei Bölgental.
Wichtigstes Argument: Die Voraussetzungen für eine Erschließung seien nicht gegeben. Von Ute Schäfer

Hohenloher Tagblatt vom 14.11.2020

Unterlagen auf dem Prüfstand
Steinbruch Bölgental Das Genehmigungsverfahren um den geplanten Kalksteinbruch ist angelaufen. Die Eingangsprüfung läuft derzeit, bald können die Bürger mitreden. Von Ute Schäfer

Unterlagen auf dem Prüfstand HT vom 31.10.2020

„Rettet das Jagsttal“ titel ein Leserbriefschreiber am 01.10.2020 im Leserforum des Hohenloher Tagblatts.

Leserbriefe zum Steinbruch Bölgental

Bericht im Hohenloher Tagblatt zur Sitzung des Satteldorfer Gemeinderats am 22.02.2019

„Bölgental: Abbauantrag wird gestellt“

Verfahren Bürgermeister Wackler weiß offenbar mehr über den Steinbruch von S+H, darf aber dem Rat nichts verraten. Ute Schäfer

Es gibt Neuigkeiten in Sachen Steinbruch Bölgental – und auch wieder nicht. Dies wurde deutlich in einem Statement von Bürgermeister Wackler bei der jüngsten Ratssitzung. So viel ist bekannt: Die Satteldorfer Verwaltung und das Unternehmen Schön + Hippelein, das in Bölgental Muschelkalk abbauen will, trafen sich unlängst im Landratsamt beim Scoping-Termin, teilte Kurt Wackler dem Gremium mit. Dieses Prozessmanagement ist vorgeschrieben und soll das Genehmigungsverfahren möglichst effektiv gestalten, indem es die Parteien frühzeitig an einen Tisch bringt.

„Beim Scoping-Termin haben wir erfahren, dass das Unternehmen den Abbauantrag stellen und damit ins Genehmigungsverfahren gehen wird“, teilte Wackler mit. Mehr könne er nicht sagen. „Wir sind derzeit in der Abstimmung, inwieweit wir das veröffentlichen und der Allgemeinheit zugänglich machen können.“ Und da, berichtet Wackler, sei ein Streit entbrannt. Uneins sein man darüber, „zu welchem Zeitpunkt wir Infos weitergeben können.“ ...

Den ganzen Artikel lesen: Hohenloher Tagblatt vom 23.02.2019


 

Zwei Leserbriefe im Hohenloher Tagblatt zur 110-kV-Stromtrasse und den Aussagen des Umweltzentrums Schwäbisch Hall

„Wenig übrig für Bölgental“

Zum Artikel „Auch Erdkabel ist Eingriff“ (HT vom 21. Dezember):

Zitat aus benanntem Artikel: „Deutliche Kritik äußert das Umweltzentrum an der Tatsache, dass die von seiner Seite schon 2016 ins Spiel gebrachte Südosttrasse nicht in derselben Weise wie die anderen Korridore geprüft wurde, obwohl diese bis auf den Jagsttalabschnitt bei Bölgental das geringste Konfliktpozential aufweist. Die NetzeBW argumentiere dort noch mit dem Argument, dass eine Querung wegen des geplanten Rohstoffabbaus nicht möglich sei. Inzwischen seien die Grenzen des Steinbruchs jedoch so weit von Bölgental abgerückt, dass dort ohne spürbare Beeinträchtigung von Einwohnern und Steinbruchbetrieb gequert werden könne. Allerdings müssten auch dort die wertvollen Biotope des Naturschutzgebiets mittels Spülbohrung passiert werden.“

Danke Umweltzentrum, auf euch kann man sich verlassen. Wenn es darum geht, Belastungen auf das Gebiet bei Bölgental zu konzentrieren, seid ihr garantiert die Ersten, die dem zustimmen, oder wie oben, sogar fordern. Aber der Brüller ist die Aussage, die Grenzen des möglichen Steinbruchs seien weit von Bölgental abgerückt.

Nun gut, man kann auch 250 bis 300 Meter als weit abgerückt bezeichnen. Diese Aussage entbehrt nicht eines gewissen Zynismus. Die Herrschaften im Umweltzentrum scheinen ja wenig für die Ortschaft Bölgental, deren Einwohner und den Schutz von Jagst- und Gronachtal – immerhin ausgewiesenes FFH-Gebiet – übrigzuhaben.

Wer braucht solche „Umweltschützer“?

Den Link zu: "Wenig übrig für Bölgental"

„Das war eine gelungene Weihnachtsüberraschung“

Zum Artikel „Auch Erdkabel ist Eingriff“ (HT vom 21. Dezember):

Mit seiner Stellungnahme zur Trassenführung der geplanten 110-kV-Stromleitung hat das Umweltzentrum Schwäbisch Hall die Katze aus dem Sack gelassen. Viele Bürger in Gröningen und in Bölgental waren verwundert, dass sich das Orakel in Hall nicht in die Auseinandersetzung um den in Bölgental geplanten Steinbruch eingemischt hat, sondern während des ganzen Jahres dazu geschwiegen hat. Jetzt hat es gesprochen.

Es kritisiert, dass die Planer seinen Vorschlag, die Südosttrasse, das heißt die Querung des Jagsttales bei Bölgental, nicht überprüft habe. Das Argument, die Trasse behindere die Einrichtung eines Steinbruchs, in dem der „Crailsheimer Muschelkalk“ abgebaut werden solle, sei nicht stichhaltig, denn „die Grenzen des Steinbruchs (seien) so weit von Bölgental abgerückt, dass dort ohne spürbare Beeinträchtigung von Einwohnern und Steinbruchbetrieb gequert werden könnte – unter der Maßgabe, dass die Spülbohrung zum Einsatz komme.“ Mit dieser will das Umweltzentrum das FFH-Gebiet an der Jagst schützen.

Das ist in der Tat interessant: Die Bürger von Bölgental und Gröningen fürchten den Lärm, Dreck und die Erschütterungen, die ihnen durch die Einrichtung eines Steinbruchs drohen. Bürger, die seit einem Jahrhundert unter den Folgen des Steinbruchs in Neidenfels leiden, streiten mit dem Betreiber, wer für die Schäden, die an ihrem Eigentum entstanden sind, haftet.

Und da kommen die Weisen aus Hall daher und erklären: Keine Sorge, da wird gar nichts passieren. ...

Ist den Damen und Herren nicht bekannt, unter welchen Belastungen unsere Landschaft und die Bewohner von Satteldorf bereits jetzt schon leiden müssen? Reichen der bestehende Gips- und Muschelkalkbruch nicht? Was ist mit dem ungeklärten Abwasser der B 290 und der A 6, die in Gronach und Jagst fließen? Welche Belastungen kommen auf das FFH-Gebiet zu, wenn die A 6 verbreitert wird und neue Brücken gebaut werden?

Vielen Dank, Umweltzentrum – das war eine gelungene Weihnachtsüberraschung.

Den Link zum Leserbrief: "Gelungene Weihnachtsüberraschung"


 

Ältere Presseartikel und Leserbriefe finden sie hier: Presse Artikel bis Ende 2018